Neues Polizeigesetz: Verlässliche Grundlage moderner Polizeiarbeit

Die rot-grünen Regierungsfraktionen haben gestern in der Bürgerschaft nach umfassenden Beratungen das novellierte Polizeigesetz verabschiedet. Dieses wird künftig die Grundlage für eine moderne Polizeiarbeit in der Hansestadt sein. Damit folgt Hamburg einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und setzt europarechtliche Vorgaben für den Datenschutz um.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Für uns war immer klar, dass sich Hamburg nicht an einem Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz beteiligen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat eine zeitgemäße und maßvolle Anpassung der polizeilichen Befugnisse vor dem Hintergrund sich verändernder Bedingungen in der Polizeiarbeit angemahnt und dem sind wir als Parlamentarier nachgekommen. Im Innenausschuss der Bürgerschaft haben wir den Gesetzesentwurf auf Herz und Nieren von Experten prüfen lassen und konnten dabei auch zahlreiche Trugschlüsse wie etwa den Vorwurf, die Gesetzesänderung ermögliche ‚Predictive Policing‘, umfassend widerlegen. Im Ergebnis haben wir nun einen Entwurf, der die richtigen Schwerpunkte setzt. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie die längerfristige Observation, der Einsatz von Vertrauensleuten und die Rasterfahndung stehen zukünftig unter Richtervorbehalt. Auf der anderen Seite haben wir der Polizei beispielsweise mit der sogenannten Fußfessel ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Straftaten an die Hand gegeben. Die elektronische Fußfessel soll die Polizei nicht nur zur Terrorbekämpfung einsetzen können, sondern auch als Maßnahme im Bereich der Beziehungsgewalt, mit der beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Gewalttätern wirkungsvoll ergänzt und konsequenter durchgesetzt werden können. Mit dem neuen Polizeirecht wird Hamburg eine sichere Großstadt bleiben.“

Dazu Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Keine Online-Durchsuchung wie in Rheinland Pfalz oder Hessen, kein Gefährdergewahrsam wie in NRW, keine Erweiterung des Gefahrenbegriffs wie in Bayern. Mit Blick auf die aktuellen Gesetzesnovellierungen in den anderen Bundesländern beschließt die Bürgerschaft heute ein ausgewogenes Polizeirecht, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz umsetzt und den Datenschutz im Polizeirecht verbessert. In der intensiven Beratungsphase des Gesetzes in Bürgerschaft und Innenausschuss haben wir zudem durch Änderungen am Gesetzesentwurf klargestellt, dass im neuen Polizeirecht keine Grundlage für ein ‚Predictive Policing‘ der Polizei geschaffen wird. Das heute beschlossene Gesetz ist sachorientiert und unideologisch, die Zeiten der Scharfmacher sind vorbei.“

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