Neues Gesetz gegen Ausbeutung im Schlachthof

Sie zerlegen Rinder und Schweine im Akkord, arbeiten in Doppelschichten und bekommen dafür einen Hungerlohn: Mit solchen Praktiken soll bald Schluss sein. Ein neues Gesetz soll Beschäftigte in der Fleischindustrie besser schützen und dubiosen Praktiken mit Werkverträgen und Subunternehmern einen Riegel vorschieben.

„Fleisch ist keine Ramschware“
Zum Start der Grillsaison liefern sich die Discounter einen Preiskampf. 600 Gramm Schweinenackensteak kosten bei Aldi Süd gerade mal 1,99 Euro, Lidl verkauft Gyros zum selben Preis. Bei Netto liegen die Preise nur ein paar Cent darüber. Das ist „unanständig und pietätlos“, sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) – und weist darauf hin, dass mit solchen Dumpingpreisen massiver Druck auf die landwirtschaftlichen Erzeuger und die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Ernährungsindustrie ausgeübt wird. 

Katastrophale Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen
Und die sind jetzt schon alles andere als rosig. Tausende Arbeiter in der Fleischindustrie kommen aus Osteuropa, sie arbeiten im Akkord für Billiglöhne und müssen nötige Arbeitsmittel wie Schlachtermesser oder Schutzkleidung aus eigener Tasche bezahlen. Für die Unterbringung in Massenunterkünften werden häufig völlig überzogene Mieten kassiert. Von Mindestlohn, Arbeitsschutzstandards oder vorschriftsmäßigen Sozialabgaben keine Spur. Doch die Schlachthofbetreiber ziehen sich aus der Verantwortung: Sie vergeben Aufträge an Subunternehmer, die wiederum andere Subunternehmner beauftragen – bis am Ende völlig undurchschaubare Verhältnisse entstehen.

„Zurück zu gesitteten Verhältnissen“
Damit soll jetzt Schluss sein. Am 1. Juni hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ verabschiedet. Künftig ist derjenige für die Arbeitsbedingungen haftbar, der einen Werkvertrag vergibt oder einen Subunternehmer beauftragt – also die großen Schlachthöfe selbst.
„Nachdem sich die Unternehmer der Fleischwirtschaft jahrelang aus ihrer Verantwortung für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten herausstehlen konnten, setzt dieses Gesetz der organisierten Verantwortungslosigkeit nun deutlich Grenzen“, so NGG-Vize Claus-Harald Güster. „Zukünftig haften die Unternehmer der Fleischwirtschaft für die Machenschaften ihrer Subunternehmer – und das ist gut so.“

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