Neues Fischereigesetz für Hamburg

Hamburg ist traditionell ein Fischereistandort. Die Fischerei in der Freien und Hansestadt Hamburg ist zurzeit geregelt durch das Hamburgische Fischereigesetz vom 22. Mai 1986, das zuletzt 2012 angepasst wurde, sowie die Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischereigesetzes vom 3. Juni 1986, zuletzt geändert im Jahr 2007. Die aktuell gültige Rechtslage entspricht nicht mehr den Anforderungen, die die heutige fischereiliche Situation an Hamburgs Gewässern mit sich bringt. Der Senat hat heute ein neues Fischereigesetz beschlossen.

Der aktuelle Gesetzes- und der Verordnungsentwurf erkennt das Freizeitangeln als sozioökonomisch bedeutendste Art der Fischerei an. Zudem fließen zahlreiche neuere Forschungsergebnisse aus dem Bereich Fischerei und Freizeitangeln in das neue Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz ein.

Neues Fischereigesetz für Hamburg

Staatsrat Andreas Rieckhof: „Mit den Neuregelungen wollen wir in Hamburg ein modernes Fischerei- und Angelrecht umsetzen, das neben den EU-Vorgaben auch den aktuellen Naturschutz- und Tierschutzstandards Rechnung trägt. Es geht nicht um pauschale Angelverbote, sondern um differenzierte Lösungen, die die Interessen ausgleichen.“

Wesentliche Neuerungen sind:

  • Stützung und Erhalt von Fischbeständen unter Berücksichtigung von Artenvielfalt und Gewässerschutz durch moderne Hegeinstrumente, insbesondere das Entnahmefenster und die Anpassung der Schonzeiten an aktuelle klimatische Gegebenheiten bei zusätzlicher Flexibilität für Angelvereine durch Ausnahmemöglichkeiten.
  • Erhalt der Institution der freien Gewässer allerdings unter Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern der Gewässer aus anderen Bundesländern durch Entrichtung einer Fischereiabgabe.
  • Einzelregelungen zum Schutz der Fische und Fischbestände, z.B. Hälterungsverbot, Unterfangkescherpflicht, Tagesfanghöchstbegrenzungen, Fluchtfenster in Reusen, Stellnetzverbot in Schonzeiten.
  • Erhalt der in Hamburg verbliebenen traditionellen Berufsfischerei durch eine klare Abgrenzung zwischen Berufsfischerei, Nebenerwerbsfischerei und Bedarfs-fischerei.
  • Regulierung von professionellen Angel-Guides.

Wer heute an Elbe, Alster und Bille entlangkommt, wird schnell bemerken, dass der Fischereistandort Hamburg einem Strukturwandel unterliegt. Es sind noch wenige Elbfischer, die das Bild der Berufsfischerei in Hamburg zeichnen. Sie sind gleichwohl ein wichtiger Bestandteil von Hamburgs Identität. Es sind heute besonders Freizeitangler, die sich entlang der Ufer und auf Booten an und auf Hamburgs Flüssen aufhalten.

Angeln ist vielfältig geworden und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Mehrere Tausend Angeltouristen aus dem In- und Ausland besuchen die Gewässer und Hotels unserer Stadt. Zudem ist Hamburg Verlagssitz der größten deutschen Angelmagazine. Hamburg beherbergt u.a. die größte „Street-Fishing“ Szene Europas, Angelguides mit modernster Bootstechnik fahren Angeltouristen im Hamburger Hafen zum Fischen. In Hamburg selbst gibt es etwa 120.000 Anglerinnen und Angler.

Das Freizeitangeln ist heute die ökonomisch bedeutsamste Art der Fischerei in Hamburg. In Hamburg gibt es etwa 40 Angelfachgeschäfte. Pro Anglerin oder Angler werden laut einer Studie des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie in Berlin pro Jahr etwa 1.600 Euro direkte und indirekte Ausgaben generiert. Es gibt in Hamburg aktuell etwa 75 Haupt- und Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer, von denen etwa 25 aktiv fischen. Nur drei davon geben an, die Fische gewerblich zu verkaufen. Alle 25 Fischerinnen und Fischer fischen mit Reusen. Elf Fischerinnen und Fischer fischen zusätzlich mit Stellnetzen. Grundlage dafür sind die großen Gewässer in Hamburg. Einzigartig ist dabei, dass es sich bei weiten Teilen um freie Gewässer handelt, in denen das Fischereireicht nicht verpachtet ist. Dies ist im Bundesgebiet in dieser Ausprägung einmalig.

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