Nebenverdienst – ohne Vorkasse bitte!

Die Werbeagentur Schönau & Partner aus Hamburg darf künftig nicht mehr in Zeitungsanzeigen für einen Nebenverdienst werben, ohne darauf hinzuweisen, dass der angebotene Nebenverdienst von einer Vorauszahlung des Verbrauchers abhängig ist. Das hat sie per Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg versichert.

Immer wieder ärgern sich Verbraucher, die nebenbei etwas Geld verdienen wollen und auf Anzeigen in Zeitungen oder im Internet herein fallen. Oft werden sie erst einmal zur Vorkasse gebeten. Zu einem Verdienst kommt es dann nicht – das Geld ist weg.

Die Firma Schönau & Partner hatte in Hamburger Wochenblättern „Werbeträger“ gesucht, die Kleidung mit Werbeaufdrucken tragen sollten und ihnen einen „leichten Nebenverdienst in ihrer Freizeit“ in Aussicht gestellt. Interessenten erfuhren dann, dass sie erst einmal 214 Euro zahlen oder ein Zeitschriftenabonnement unterschreiben sollten.

Gegen ein von der Verbraucherzentrale Hamburg erwirktes Versäumnisurteil legte die Firma Schönau & Partner zunächst Einspruch ein, gab aber dann doch die geforderte Erklärung ab.

Hinweis:

Im Internet unter www.vzhh.de führt die Verbraucherzentrale eine Warnliste mit unseriösen Nebenverdienstangeboten (Suchbegriff „Nebenverdienst“).

Rechtsfragen zur Vorkasse für Nebenverdienstangebote beantwortet die telefonische Rechtsberatung (Mo bis Do 10 bis 18 Uhr,
Tel. 0900 1 77 54 41 – 1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil evtl. mehr).

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