Morgen Wegfall der Optionspflicht

Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Eltern müssen sich künftig nicht mehr für eine von zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden.

Mit dem Wegfall der Optionspflicht zum 20. Dezember 2014 können sie unter bestimmten Voraussetzungen neben der deutschen auch die über ihre Eltern erworbene Staatsangehörigkeit behalten.

Die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz betreffen die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder ausländischer Eltern, die durch ihre Geburt in Deutschland oder durch eine Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Bislang mussten sie sich nach Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. In den kommenden Wochen prüft die Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes die in Frage kommenden Fälle. Von der Neuregelung betroffene Personen werden schriftlich informiert.

Nähere Informationen zum betroffenen Personenkreis und zu den Voraussetzungen finden Sie auch im Internet in unserem Beitrag Wegfall der Optionspflicht.

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