Entscheidung über Elbvertiefung vertagt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben die Entscheidung über die geplante Elbvertiefung vertagt. Zunächst muss der Europäische Gerichtshof weitere rechtliche Fragen klären.

Präzisierungen des EuGH zum europäischen Wasserrecht, die auch für das parallel laufende Verfahren zur Weservertiefung notwendig sind, werden für das Frühjahr 2015 erwartet. „Die Erläuterungen der Planungsbehörden waren nicht ausreichend, um dieses Defizit auszugleichen“, sagte der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Rüdiger Nolte, am Donnerstag in Leipzig mit Blick auf das europäische Wasserrecht. „Das ist mit dem Anspruch eines höchst vorsorglichen Maßstabs nicht vereinbar. Es muss die Entscheidung des EuGH abgewartet werden, um die wasserrechtlichen Fragen zu klären.“

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