Minijobs und Leiharbeit: Diakonie unter Druck

In der Stiftung Alten Eichen werden schon seit längerem Arbeitnehmerrechte gebeugt bis gebrochen, sagt die Gewerkschaft. Die Diakonie hat unterdessen die umstrittenen Minijob-Praktiken in der Stiftung gestoppt. Der Staatsanwalt ermittelt.

Der zuständige ver.di-Betreuungssekretär Arnold Rekittke erklärte, auf die Missstände habe ver.di schon vor über einem Jahr das Diakonische Werk hingewiesen: “ Wir haben damals schon dargelegt, dass es nicht angehen kann, dass die gleiche Person auf einem Arbeitsplatz unter einer vorgesetzten Person mit zwei bis drei verschiedenen Arbeitsverträgen bei verschiedenen Töchtern der Stiftung Alten Eichen arbeitet. Wohlgemerkt: Es handelt sich hier um eine Tätigkeit mit verschiedenen Arbeitsverträgen. Und wenn dann diese Person mit über 40 Stunden Wochenarbeitszeit immer noch kein auskömmliches Gehalt auf Niveau des Kirchlichen Tarifvertrages Diakonie (KTD) bekommt, ist dies eines diakonischen Arbeitgebers nicht würdig und schon gar nicht rechtens.“

In der Stiftung Alten Eichen kommt es nach Meinung von ver.di zu nicht kirchengemäßer Leiharbeit, illegaler Leiharbeit, zu Steuer- und Sozialversicherungsbetrug durch die unangebrachte Koppelung von normalen Arbeitsverhältnissen mit Minijobs und von Aufwandsentschädigungen für eine Tätigkeit.

„Wir haben das Diakonische Werk und die Landespastorin schon im November 2010 aufgefordert, diese Praktiken zu unterbinden. Dies hat das Diakonische Werk nicht getan. Erst durch die Synode der Evangelischen Kirche in Magdeburg wurde das Thema Gerechte Arbeitsbedingungen in der Diakonie auch für die Presse interessant.
Und nun, da das Thema über die Presse in die Öffentlichkeit getragen wurde, ändert sich etwas. Die Stiftung Alten Eichen hat angekündigt, die Praxis der verschiedenen Arbeitsverträge auf Dumpingniveau aufzugeben. Und die Staatsanwaltschaft, die Rentenversicherung, das LKA und der Zoll ermitteln. Warten wir ab, was sie finden werden“, so Rekittke.

Bedauerlich ist für Rekittke allerdings, dass das Diakonische Werk Hamburg bis heute die diakonischen Arbeitgeber nicht aufgefordert habe, sich endlich korrekt zu verhalten und Recht und Gesetze anzuwenden.
Da sei es sehr befremdlich, wenn die Landespastorin ein Problem damit hat, dass das Parlament der Evangelischen Kirche Deutschlands, die Synode, alle diakonischen Werke auffordert, endlich alle Betriebe, welche die kirchlichen Regeln missachten, aus ihren Reihen auszuschließen, so ver.di. „Das Diakonische Werk muss endlich handeln und dafür sorgen, dass die eigenen Regeln – keine ersetzende Leiharbeit, kein Ausgliedern von Betriebsteilen und keine Dumpinglöhne – eingehalten werden. Wenn die Betriebe dies nicht machen, sollten sie sich nicht mehr Diakonie nennen dürfen“, so Rekittke.

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