Mindestlohn: letzte Weichen gestellt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch erstmalig die Mitglieder der Mindestlohn-Kommission für die nächsten fünf Jahre berufen. Vorsitzender wird der ehemalige Erste Bürgermeister Hamburgs Henning Voscherau (SPD).

„Ich freue mich, dass die letzten Weichen zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gestellt sind“, so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Mit der Berufung der Mindestlohn-Kommission wurde eine weitere Voraussetzung zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 geschaffen. Der von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gleichermaßen geschätzte SPD-Politiker Henning Voscherau sitzt der neuen Kommission vor, deren Auftrag es ist, die Höhe des Mindestlohns zu prüfen. „Ich freue mich sehr, dass Henning Voscherau die Kommission leiten wird. Er ist erfahren und klar und damit genau der richtige Mann für diese Stelle“, betonte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Mittwoch.

Unabhängige Instanz

Die neue Kommission soll zu einem angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen und darüber hinaus faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen. Ziel soll sein: Beschäftigung nicht zu gefährden.

Henning Voscherau sieht in der Mindestlohn-Kommission eine unabhängige Instanz, die faktenbasiert eine Abwägung zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Zwängen in der Arbeitswelt vornehmen muss. „Mein Wunsch ist, möglichst im Konsens einen messbaren Beitrag zu Menschenwürde, Gerechtigkeit und Arbeitsplatzsicherheit zu leisten“, so der SPD-Politiker.

Arbeitszeit muss erfasst werden

Der Gesetzgeber habe die Leitplanken für die Einführung und Umsetzung des Mindestlohns gesetzt, sagte Ministerin Nahles, „die Anpassung des Mindestlohns legen wir nun in andere, gute Hände: Wann und in welchen Schritten der Mindestlohn angehoben wird, das entscheidet nicht die Politik. Das übernimmt die neutrale, eigenständige und unabhängige Mindestlohn-Kommission.“

Ohne Arbeitszeiterfassung mache die Einführung eines Mindeststundenlohns keinen Sinn, betonte Nahles am Mittwoch: „Anfang und Ende der Arbeitszeit müssen erfasst werden, damit die Umsetzung des Mindestlohns auch kontrolliert werden kann.“

Stärkung der Sozialpartnerschaft

Dass die paritätisch durch die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzte Mindestlohnkommission unabhängig von staatlichem Einfluss agieren kann, ist Teil der von der SPD forcierten Stärkung der Sozialpartnerschaft. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen miteinander den Konsens finden.

Erstmals im Jahr 2016 werden Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Kommission darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein wird.

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