Mindestlohn im Hamburger Einzelhandel gefordert

Gegen Lohndumping und gegen ruinösen Wettbewerb im Einzelhandel hat die Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) konkrete Schritte beschlossen. In Hamburgs Geschäften soll ein Mindestlohn gelten.

Dazu erklärt der zuständige Fachbereichsleiter Arno Peukes: „Jede Vollzeitarbeit muss so viel an Einkommen bringen, dass sich die Beschäftigten davon einigermaßen ‚über Wasser‘ halten können. Wir kennen aber in unserer Stadt Einzelhandelsgeschäfte, in denen den Beschäftigten Stundenlöhne gezahlt werden, welche die Menschen in Armut arbeiten und leben lassen. Wer 5 bis 6 Euro je Stunde erhält, der kann damit schon nicht als Single, geschweige denn als Familie existieren. Und so verwundert es uns nicht, dass jeder sechste Hartz IV- Aufstocker in Hamburg im Einzelhandel arbeitet.“

Um dies zu ändern, fordert ver.di für den Hamburger Einzelhandel einen Mindestlohn. Diese Entscheidung fiel auf der gestrigen Sitzung der Großen ver.di-Tarifkommission. Hintergrund des Beschlusses ist die wachsende Anzahl von Beschäftigten in teils tarifgebundenen, teils nicht tarifgebundenen Unternehmen, die Arbeiten zu einem Lohn erledigen, der unterhalb des Einstiegsgehalts in den Tarifverträgen liegt.

„Das führt selbstverständlich auch zur Wettbewerbsverzerrung in der Branche, weil sich Dumpinglöhner ohne Not Vorteile verschaffen können“, so Peukes weiter.

„Diese sowohl sozial- als auch wirtschaftspolitisch katastrophale Entwicklung muss endlich gestoppt werden. Hungerlöhne schaden nicht nur den betroffenen Beschäftigtem, sondern sie treffen alle Hamburgerinnen und Hamburger, die die Folgen einer solchen Bezahlung mit ihren Steuern mittragen müssen. Deswegen ist unsere Forderung nach einem Mindestlohn für den Einzelhandel ein Schritt, alle Unternehmen des Einzelhandels wieder in ihre gesellschaftliche Verantwortung zu nehmen. Bisher war die Bundesregierung nicht bereit, einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn durchzusetzen. Deshalb fordern wir für den von ver.di vertretenen Einzelhandel, dies auf tariflicher Grundlage einzuführen.“

Die Einführung eines tariflichen Mindestlohns wird derzeit mit den Arbeitgebern diskutiert. Sie soll in einem für alle Unternehmen – tarifgebunden oder nicht – allgemein verbindlichen Tarifvertrag münden, so dass im Einzelhandel künftig eine konkrete Lohnuntergrenze existiert.

„In den nächsten Wochen wird ver.di die Beschäftigten im Einzelhandel darüber informieren und für ein aktives Engagement in dieser Sache gewinnen. Darüber hinaus sollen Unternehmen ohne Tarifbindung unter Druck gesetzt werden, um so mit der Einführung des tariflichen Mindestlohns im Einzelhandel das Lohndumping nachhaltig zu beseitigen“, kündigt Peukes an.

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