Mindestlohn: DGB fordert flankierende Maßnahmen

Seit dem Start des gesetzlichen Mindestlohns werden immer wieder Umgehungsstrategien von Arbeitgebern bekannt – auch die DGB-Mindestlohn-Hotline erreichen viele solcher Fälle. DGB-Vorstand Stefan Körzell hat jetzt „flankierende gesetzliche Maßnahmen“ zum Mindestlohngesetz gefordert, „damit der Mindestlohn bei allen ankommt“.

Die Forderungen im Einzelnen:

– Beweislast bei Mindestlohnansprüchen umkehren
– Verbandsklagerecht einführen
– Gesetz zum Schutz von Whistleblowern schaffen
– Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ausdehnen
– Mehr Rechte für Beschäftigte bei neuen Arbeitsverträgen
– Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften einrichten
– Prüfdienst der Rentenversicherung aufstocken

Beweislast beim Mindestlohn umkehren, Verbandsklage ermöglichen

„Wir brauchen flankierende gesetzliche Maßnahmen außerhalb des Mindestlohngesetzes, damit der Mindestlohn bei allen ankommt“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell anlässlich des Treffens einer Arbeitsgruppe von Arbeitgebern und Gewerkschaften im Bundesarbeitsministerium am 25. März 2015. „Im Arbeitsgerichtsgesetz muss die Beweislastumkehr für Mindestlohnansprüche und ein Verbandsklagerecht geregelt werden“, forderte Körzell. Bei einer solchen Beweislastumkehr müsse dann der Arbeitgeber den Beweis führen welche Stunden tatsächlich geleistet wurden. Durch das Verbandsklagerecht könne der Druck, dem der einzelne Arbeitnehmer ausgesetzt ist, minimiert werden. Denn dann könnten etwa die Gewerkschaften Verbandsklagen führen.

DGB fordert besseren Schutz für Hinweisgeber

„Zudem brauchen wir ein entsprechendes Gesetz zum Schutz von Whistleblowern“, forderte Körzell. Der DGB hatte ähnliche Forderungen bereits in einer Stellungnahme zu einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales aufgestellt. Denn Beschäftigte, die Missstände oder Gesetzesverstöße in ihren Betrieben und Unternehmen offenlegen, dürfen nicht um ihre berufliche Existenz fürchten müssen.
Mindestlohnverstöße bei Bäckern und im Einzelhandel

Körzell forderte außerdem, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf weitere Branchen auszudehnen. Derzeit gelten laut diesem Gesetz etwa für das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Gebäudereinigung und die Fleischwirtschaft besondere Pflichten. Nun müsse es „auf weitere Branchen ausgeweitet werden, wie das Bäckerhandwerk und den Einzelhandel“, so Körzell. „Denn dort wird oft gegen den Mindestlohn und das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Das zeigen viele Anrufe bei unserer Hotline.“

Mehr Rechte für Arbeitnehmer bei neuen Verträgen

„Oft versuchen Arbeitgeber derzeit, den Mindestlohn durch neue Arbeitsverträge mit kürzeren Arbeitszeiten zu umgehen. Hier machen die Arbeitgeber großen Druck auf die Beschäftigten, setzen Ihnen die Pistole auf die Brust damit sie den Vertrag unterschreiben“, berichtet Körzell. „Hier müssen besondere Informationspflichten des Arbeitgebers und Bedenkzeiten für den Arbeitnehmer festgeschrieben werden. Bei deren Nichteinhaltung muss es Schadensersatzansprüche geben, die sich auf Die Struktur und Höhe des vorherigen Vertrages unter Beachtung der neueingeführten gesetzlichen Mindestbedingungen beziehen.“

Bundesländer müssen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften einrichten

„Es müssen flächendeckende Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gebildet werden, um die Arbeit des Zolls und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu unterstützen“, so eine weitere Forderung des DGB-Vorstandsmitglieds. „Dazu ist aber keine gesetzliche Änderung notwendig. Hier müssen die Länder handeln.“ Auch die Rentenversicherung habe eine „wichtige Rolle bei der Kontrolle des Mindestlohns, denn dort werden die Sozialversicherungsbeiträge eingezogen“, so Körzell weiter. „Deshalb muss der Prüfdienst der Rentenversicherung aufgestockt werden, um die Arbeit des Zolls effektiv zu unterstützen.“

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