Mietpreisbremse wird verlängert, Mietspiegel werden reformiert

Bezahlbare Wohnungen zu finden, ist eines der drängendsten Probleme, die die Menschen umtreiben. Die große Koalition hat am Sonntagabend im so genannten Koalitionsausschuss nun weitere Maßnahmen beschlossen, um für mehr Wohnraum zu sorgen und zugleich die Mieten bezahlbar zu halten.

Im Einzelnen:

  • Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre erweitert. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts soll spätestens Ende des Jahres vorliegen.
  • Die Mietpreisbremse wird um fünf Jahre verlängert. Die Bundesländer können das per Rechtsverordnung festlegen. Ebenfalls neu auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion: Verstößt der Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter oder die Mieterin zu viel gezahlte Miete rückwirkend für einen Zeitraum von 30 Monaten fordern – wenn er oder sie den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügt. Bei späteren Rügen soll das entsprechend dem geltenden Recht erst ab dem Zeitpunkt der Rüge Wirkung entfalten. Auch dazu wird der entsprechende Gesetzentwurf noch dieses Jahr vorliegen.
  • Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Koalition außerdem durchgesetzt, dass künftig Käuferinnen und Käufer von Immobilien (Wohnung oder Einfamilienhaus) nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen müssen. Die Vertragspartei, die den Makler nicht beauftragt hat, schuldet ihren Anteil an der Maklerprovision auch erst, wenn die beauftragende Vertragspartei nachweist, dass sie ihren Anteil gezahlt hat. Der Nachweis kann zum Beispiel durch die Vorlage eines Überweisungsbeleges geführt werden.
  • Die Bundesregierung soll, in Absprache mit den Bundesländern, bis zum Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen reduziert.
  • Da Bauland nicht unbegrenzt vermehrbar ist, geht der Bund hier mit gutem Beispiel voran: Dazu wurde die Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit bereits sichtbaren Erfolgen neu gefasst. Die Koalition hat sich jetzt darauf verständigt, diese Regelungen auch auf Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens zu übertragen. Mit der Deutschen Bahn sollen darüber hinaus Gespräche über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen aus ihrem unmittelbaren Besitz geführt werden.
  • Die Wohnungsbauprämie wird bis Ende 2019 evaluiert. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Koalition die Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestalten, um zusätzliche wohnungspolitische Effekte zu erzielen.
  • In den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2020 wird die Koalition prüfen, ob Spielräume entstehen, zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung zu stellen.
  • Den Vorschlägen der Kommission für Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik (Baulandkommission) folgend, wird die Bundesregierung ebenfalls noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Durch dieses Gesetz sollen unter anderem die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Ein Schwerpunkt des Gesetzes wird der ländliche Raum sein. So soll die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raumes besser entsprechen zu können.

SPD-Fraktionsvizechefin Eva Högl betont: „Jetzt ist die Zeit zu handeln. Mit dem Wohnpaket hat die SPD-Fraktion gestern ein wichtiges Ergebnis erzielt. Wir konnten die Union überzeugen, dass wir für weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter mehr tun müssen als im Koalitionsvertrag steht. Wir gehen mit der Einigung auch über die Ergebnisse des Wohngipfels hinaus.“

Auch Sören Bartol, stellvertretender Fraktionschef, ist zufrieden: „Es ist gut, dass wir auch im Baubereich über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinausgehen: Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen bedeuten für Mieterinnen und Mieter häufig Verdrängung und Verlust des sozialen Umfelds. Wir fordern schon längst eine Verschärfung und haben daher auch im Koalitionsausschuss durchgesetzt, dass die Bundesregierung dazu bis Ende 2019 ein Gesetz vorlegt.“

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