Mietpreisbremse auch im Bundesrat beschlossen

Guter Tag für Mieterinnen und Mieter: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht beschlossen.

„Mit unserem Gesetz treten wir bei dem rasanten Anstieg der Mietpreise kräftig auf die Bremse“, sagte Verbraucherminister Heiko Maas (SPD).

Die Mietpreisbremse kommt. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass Wohnen auch in attraktiven Citylagen bezahlbar bleibt. Vor allem in Großstädten sind die Mieten in den vergangenen Jahren zum Teil extrem gestiegen. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen liegen die Sprünge zum Beispiel in Münster bei 30 Prozent, in Hamburg und München bei 25 Prozent und in Berlin bei 19 Prozent. Immer mehr Menschen können sich deshalb das Wohnen in gefragten Citylagen nicht mehr leisten und müssen in günstigere Stadtrandgebiete ausweichen.

Die SPD handelt und sorgt dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt:

– Dank der Mietpreisbremse darf die neue Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten sind ausgenommen, damit auch in Zukunft in neue Wohnungen investiert
– Für Maklergebühren gilt mit dem neuen Gesetz: „Wer bestellt, der bezahlt!“. Wer den Makler beauftragt, muss auch sein Honorar begleichen. In der Regel also der Vermieter.

So bleibt Wohnraum bezahlbar, betonte auch Heiko Maas. Denn: „Wohnen darf kein Luxusgut werden.“

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