Mehr Schulbegleitungen bewilligt

Zahl mehr als verdoppelt, um Kindern den Schulalltag zu erleichtern

In Hamburg sorgen Schulbegleiter Tag für Tag dafür, dass Kinder mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen oder mit psychischen oder sozial-emotionalen Störungen am normalen Unterricht in einer Regelschule teilnehmen können. Die Anträge haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Deshalb stockt die Schulbehörde die Zahl der Schulbegleitungen erheblich auf und stellt zudem in Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde zusätzliche Mittel zur Verfügung. So können bis zum Jahresende rund 1.800 Kinder eine Schulbegleitung bekommen, mehr als doppelt so viele wie noch im Schuljahr 2013/14 (860). Gleichzeitig wurde zur Entlastung der Eltern das komplizierte Antragsverfahren vereinfacht.

Im aktuellen Schuljahr wurde bislang 1.464 Kindern eine Schulbegleitung ermöglicht. Die Schulbehörde rechnet bis Jahresende mit bis zu 350 weiteren Kindern. Dabei wird zwischen zwei Arten von Schulbegleitungen unterschieden: Die einen sind für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zuständig, die anderen für Kinder mit psychischen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigungen. Bei beiden Arten ist der Anstieg gewaltig: Bei Kindern mit körperlichen oder geistigen Behinderungen von 448 (2013/14) auf 705 Schulbegleitungen (2016/17), bei Kindern mit Unterstützungsbedarf im Bereich der psychosozialen Entwicklung von 412 (2013/14) auf 759 (2016/17). Die Schulbehörde geht davon aus, dass letztgenannte Zahl noch weiter anwachsen kann, da das Schuljahr zum Zeitpunkt der Erhebung gerade erst begonnen hat. Zum Ende des vergangenen Schuljahres 2015/16 lag die Zahl der Schulbegleitungen für Kinder mit psychosozialen Störungen bei 1.026 (Vorjahr: 819).

Bezogen auf die Schulform wurden im vergangenen Schuljahr 2015/16 an Hamburgs Grundschulen die meisten Fälle registriert: 831 von insgesamt 1.710 Schulbegleitungen sorgen dafür, dass Grundschüler mit Unterstützungsbedarf gut durch die Schulzeit kommen. An den speziellen Sonderschulen und Regionalen Bildungs- und Beratungszentren waren im Vorjahr 457 Schulbegleiter im Einsatz, an den Stadtteilschulen 320, an den Gymnasien 88 und an den beruflichen Schulen 14.

Um die zusätzlichen Schulbegleitungen zu finanzieren, stellen Schulbehörde und Sozialbehörde erheblich mehr Mittel zur Verfügung. Wurden im Haushaltsjahr 2013 rund sechs Millionen Euro für Schulbegleitungen zur Verfügung gestellt, rechnet die Schulbehörde bis Jahresende mit Ausgaben in Höhe von rund 13 Millionen Euro.
Bildungssenator Ties Rabe: „Seit Beginn der Inklusion ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen an den Sonderschulen deutlich um über 2.000 Schülerinnen und Schüler zurückgegangen, weil immer mehr die Regelschulen besuchen. Für die bessere Ausstattung der Regelschulen für die Inklusion stellen wir im laufenden Schuljahr neben rund 1.800 Schulbegleitungen auch gut 1.100 zusätzliche Pädagogen zur Verfügung.“

Seit dem Schuljahr 2014/15 müssen sich Eltern nicht mehr selbst um einen Schulbegleiter bemühen. In der Vergangenheit hat ein langwieriges Antragsverfahren sowie die selbstständige Suche und Einstellung von Schulbegleitungen die Eltern oft stark belastet. Viele genehmigte Schulbegleitungen konnten durch den Verwaltungsaufwand erst spät oder gar nicht eingestellt werden. Seit zwei Jahren sind Antragsstellung und anschließende Suche der Schulbegleiter durch die Eltern in der Regel nicht mehr erforderlich. Stattdessen wenden sich die Eltern an die Schulen, die dann in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde die weiteren Schritte regeln.

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