Zum 1. Juli hat der Gesetzgeber den Kinderzuschlag (KiZ) stark verbessert – und er gilt jetzt auch für Alleinerziehende. Bis zu 185 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld sind möglich. Wir beantworten die häufigsten Fragen und erklären, wie Sie den Zuschlag beantragen können.
Wer Arbeitslosengeld (ALG) bezieht, kann auch den Kinderzuschlag bekommen. Hartz-IV-Leistungen und Kinderzuschlag können hingegen nicht gleichzeitig bezogen werden.
- Der Kinderzuschlag ist nur etwas für Geringverdiener, oder?
Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Eltern, deren Netto-Lohn bzw. deren Netto-Löhne zusammengerechnet in einer bestimmten Spanne liegen. Zudem hängt der Anspruch auch von den Wohnkosten, der Zahl der Kinder und dem Alter der Kinder ab.DGB/Illustrationen: Robert Stern
ACHTUNG: „Begrenzte Haltbarkeit“
Die Aussagen in dieser Info gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Ab dem 1. Januar 2020 treten weitere Verbesserungen in Kraft. Dann erhalten nocheinmal mehr Eltern einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Falls Sie jetzt noch keinen Anspruch haben sollten, lohnt eine neue Prüfung im Jahr 2020.
- Wie kann ich prüfen, ob auch mir der Kinderzuschlag zusteht?
- Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Einkommensprüfung?
- Wie wirkt sich Einkommen des Kindes auf den Kinderzuschlag aus?
- Welche Behörde ist für den Kinderzuschlag zuständig?
- Wie hoch ist der Aufwand? Lohnt sich ein Antrag überhaupt?
GUT ZU WISSEN
Keine Kita-Gebühren! Wenn Ihnen der Kinderzuschlag zusteht, dann profitieren Sie gleich mehrfach: Denn Familien, die Kinderzuschlag beziehen, sind von den KiTa-Gebühren befreit. Ein weiterer guter Grund für Sie zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.
Anspruch auf Geld für Schulsachen, kostenloses Mittagessen und mehr. Wenn Sie den Kinderzuschlag bekommen, dann haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehören u.a. das kostenlose Mittagessen in Schulen und KiTas, kostenlose Schülerbeförderung oder Nachhilfeunterricht, sofern erforderlich. Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden 150 Euro ausgezahlt!
- Ab wann wird der Kinderzuschlag gezahlt?
- Gibt es Fallstricke und Risiken beim Kinderzuschlag?
- Sie haben noch Fragen zum Kinderzuschlag?
Informationen zum Download
Diese Fragen und Antworten als PDF
- Den neuen Kinderzuschlag nutzen (Informationen für Eltern mit kleinem Verdienst)
- Den neuen Kinderzuschlag nutzen (Informationen für Arbeitslose mit Kindern)