Mehr Frauen in Führungspositionen

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass der Senat erstmals 2017 über seine Umsetzung berichtet.

Öffentlicher Dienst: Mehr Frauen in Führungspositionen und in „männerdominierten“ Berufsgruppen
Zweieinhalb Jahre nach seinem Inkrafttreten kann festgestellt werden, dass das Gleichstellungsgesetz in den Behörden und Ämtern mit Leben gefüllt wird und Wirkung entfaltet. Auch wenn es in manchen Bereichen noch Handlungsbedarf gibt, ist es gelungen, bei zentralen Fragestellungen der Gleichstellung wie Frauen in Führungs- und in Spitzenfunktionen oder bei der gleichmäßigeren Verteilung der Geschlechter auf die Berufsgruppen Fortschritte zu erreichen.

Folgende gleichstellungsrelevante Daten und Erkenntnisse sind besonders herauszustellen:
Der Frauenanteil an allen Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg ist weiter gestiegen. Ende 2016 waren 55,3 % aller Beschäftigten Frauen und 44,7 % Männer.
Der Anteil der Frauen in Führungspositionen der hamburgischen Verwaltung betrug zum 31.12.2016 39,9 %.
Insbesondere bei den Amtsleitungen und Geschäftsführungen von Landesbetrieben, der Führungsebene direkt unterhalb der Behördenleitung, konnte der Frauenanteil von 14,5% (2012) auf 24,2 % gesteigert werden.
Nicht nur in den absoluten Spitzenpositionen der Verwaltung zeigt sich eine positive Tendenz. Auch auf der Ebene darunter, bei den Abteilungs- und Referatsleitungen entwickeln sich die Anteile erfreulich und liegen nunmehr bei 35 %.
In den traditionell männlich dominierten Berufsgruppen der Architektinnen und Architekten und Bauingenieurinnen und Bauingenieuren konnte der Anteil der Frauen auf 44,4 % gesteigert werden. Auch im Polizeivollzugsdienst steigt der Frauenanteil kontinuierlich an. 2016 lag er bei 24,9 %.
Teilzeitbeschäftigung ist immer noch eine „Domäne der Frauen“: Der Anteil der Männer in Teilzeit war mit 14,3 % deutlich geringer als der der Frauen (49,5 %). 
Entgegen der landläufigen Einschätzung bedeutet „Teilzeit“ häufig nicht eine Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 50 %, sondern wird in der hamburgischen Verwaltung überwiegend deutlich „vollzeitnäher“ wahrgenommen. 2016 arbeiteten 54,1 % aller Teilzeitbeschäftigten in den Behörden und Ämtern mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 70% und mehr.
„Führung in Teilzeit“ bleibt hingegen auch künftig ein zu diskutierendes Thema. 23,8 % aller weiblichen Führungskräfte arbeiteten 2016 in Teilzeit und nur 5,0 % aller männlichen Führungskräfte.
Am Stichtag 31. Dezember 2016 gab es in der hamburgischen Verwaltung 57 Gleichstellungsbeauftragte, davon 49 Frauen und 8 Männer. Außerdem gab es 59 Stellvertretungen, davon 37 Frauen und 22 Männer. Der Ansatz des Gleichstellungsgesetzes, beide Geschlechter in den Blick zu nehmen und sich mit ihren Arbeitsbedingungen und Lebensweisen zu beschäftigen, um die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen zu erreichen, schlägt sich also in einer nennenswerten Zahl männlicher Gleichstellungsbeauftragter nieder. 

„Wir sind bei der Gleichstellung insgesamt auf einem guten Weg. Vor allem ist es erfreulich, dass wir beim Thema Frauen und Führung vorangekommen sind. Es gibt aber auch noch Handlungsbedarfe, und das Personalamt und die Behörden, Ämter und Betriebe werden ihre Bemühungen fortsetzen und intensivieren“, so Staatsrat Dr. Christoph Krupp.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.