Medienvertrag: SPD will Nachbesserungen

photocaseFERNSEHTURM.jpegDie SPD hat die anstehende Zusammenlegung der Landesmedienanstalten von der Idee her als richtig, in der Umsetzung aber als zu kleinteilig kritisiert. Der medienpolitische Sprecher Uwe Grund: „Der Senat ist auf dem richtigen Weg. Aber er springt zu kurz. Der vorliegende Gesetzentwurf für ein gemeinsames Medienrecht Nord führt direkt in eine ,Medienanstalt light´.“

Der Weg der Fusion sei richtig, aber es müsse ein erkennbarer Nutzen oder Mehrwert entstehen, der über die Symbolik einer weiteren gemeinsamen Anstalt von Hamburg und Schleswig-Holstein hinausgehe. Ziel bleibe, den Norden zum „Big Player“ in Deutschland zu machen, der im Wettbewerb der Großen bestehen kann. Der Norden brauche eine Medienanstalt, die gut organisiert und mit Kompetenzen ausgestattet in die Lage versetzt werde, in dem neuen Bundeskonzept Medien der Landesmedienanstalten eine tragende politische Rolle zu spielen. Sie sollte attraktiv und offen für die anderen Bundesländer im Norden sein. „Deshalb ist nicht verständlich, warum man Mecklenburg-Vorpommern eine Teilnahme an Fusionsverhandlungen verweigerte, während Niedersachsen seine Mitarbeit gleich abgelehnt habe“, kritisiert Grund.

Er verwies in diesem Zusammenhang auf das Eckpunktepapier „Medien stark im Norden“ der Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion (hier als PDF). Es umfasst zehn Prämissen für ein neues Mediengesetz.

Unverzichtbar sei für die Sozialdemokraten die „Förderung der Medienkompetenz in der Kinder-und Jugendbildung, zudem die Erstellung eines Gesamtkonzept für Medienausbildungen und -qualifizierungen und in der akademischen Journalistenausbildung eine finanzielle Stärkung des Instituts für Journalistik und Kommunikationswissenschaften sowie den weiteren Ausbau der Hamburg Media School (HMS) und des Mediencampus Finkenau.

Deshalb müsse eine neue Medienanstalt Nord ausreichend finanziert sein. Was der Gesetzesentwurf bisher biete, sei deutlich zu wenig. So sei im § 55 (Finanzierung) festgelegt, dass künftig nur 18 Prozent des Rundfunkgebührenaufkommens zur Verfügung stehen – etwa 1,5 Millionen Euro. Das ist nur knapp über dem aktuellen Gebührenanteil, den die HAM derzeit bekommt (ca. 1,2 Millionen Euro). Ein Aufstocken sei notwendig. Nachbesserungsbedarf sieht Grund auch bei der Wahrung von Arbeitnehmer-Interessen. Der Senat habe dafür zu sorgen, dass betriebsbedingte Kündigungen unterbleiben und bei Kündigungen sozialverträgliche Lösungen gefunden werden.

Der Bürger- und Ausbildungskanal tide müsse gegenüber den Themen der Kommunal- und Landespolitik offen werden – was nach dem bisherigen Konzept nicht der Fall sei, sagte Grund. Schließlich sei unverzichtbar, „dass die Filmförderung Nord in der Neuordnung der Medienpolitik ein Budget erhält, das deutlich höher sein muss als die Summe der bisherigen Einzelbudgets.

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