Lügen über kurze Beine

Die Scheuerl-Initiative macht offenbar da weiter, wo sie im Oktober aufgehört hat: Bei Verdrehungen und Falschinformationen. Und so begibt es sich, dass wir jetzt eine Pressemitteilung der Schulbehörde nach“drucken“.

Die BSB verlautbart:

Die Initiative „Wir wollen lernen“ erweckt auf ihrer Internetseite unter dem Titel „Pseudo-Elternwahlrecht“ den Eindruck, dass die Eltern bei der zukünftigen Regelung eine im Vergleich zum heutigen „echten Elternwahlrecht“ eingeschränkte oder nur „angebliche“ Wahl über die weiterführende Schulform ihrer Kinder hätten. Das ist falsch.

Die Initiative begründet ihre Darstellung damit, dass nach einem Schuljahr die Leistung über den Verbleib auf dem Gymnasium entscheide und nicht die Eltern. Tatsache ist: Auch nach dem zurzeit noch gültigen Elternwahlrecht nach der 4. Klasse ist dies der Fall. Wenn die Leistung nicht ausreicht, kann das Gymnasium das Kind abschulen Sowohl nach der 5. Klasse als auch nach der 6. Klasse gibt es eine Notenschwelle, die das Kind erreichen muss, um auf dem Gymnasium zu bleiben.

In Zukunft gehen alle Kinder bis zum Ende der 6. Klasse gemeinsam auf eine Primarschule. Danach können die Eltern uneingeschränkt die weiterführende Schulform wählen – nur fällt diese Entscheidung zwei Jahre später als bisher (nach der 6. Klasse). Der Vorteil: Je älter das Kind ist, desto sicherer ist die Prognose, welche weiterführende Schule optimal ist. Über den Verbleib am Gymnasium entscheidet weiterhin die Leistung, mit der Schulreform aber erst nach der 7. Klasse.

Wer nicht in jedem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und im Lernbereich Naturwissenschaften und Technik sowie im Durchschnitt über alle Fächer mindestens eine 4 erreicht, wird in die Jahrgangsstufe 8 der Stadtteilschule versetzt, wo nach Klasse 13 ebenfalls die Möglichkeit haben, das Abitur abzulegen. Mit Beginn der 8. Klasse können Kinder vom Gymnasium bis zum Ende der 10. Klasse nicht mehr abgeschult werden.

Ein Gedanke zu „Lügen über kurze Beine“

  1. Und weiß jemand, ob das neue Elternwahlrecht 10jährigen Bestandsschutz genießt oder wird es von der Politik nach einer kurzen Schamfrist wieder kassiert werden wegen vorgeblicher Untauglichkeit? Glaubt eigentlich irgend jemand, dass die Bürger nach den Erfahrungen der letzten Zeit sich noch weiterhin an der Nase herumführen lassen wollen? Hat nicht selbst der große Vorsitzende Genosse Olaf Scholz darauf hingewiesen (im Zusammenhang mit Kita), dass das Wort des Senats offenbar nicht mehr so richtig verlässlich ist? Wen soll das ganze Taktieren überzeugen?

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