Lohndumping lohnt sich nicht

Auf die Leiharbeitsfirmen des Nordens kommen nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Nichtigkeit von Tarifvereinbarungen mit den so genannten „christlichen Gewerkschaften“ nicht nur beträchtliche Lohnforderungen der betroffenen Arbeitnehmer zu, sondern auch Beitragsnachzahlungen in die Kassen der Sozialversicherung. Der DGB Nord rechnet mit zusätzlichen Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung in Millionenhöhe.

Nach den Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung, die dem DGB Bezirk Nord vorliegen, werden in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg derzeit allein von der Rentenversicherung Nord 133 Arbeitgeber überprüft – 42 von ihnen sind bereits als nachzahlungspflichtig identifiziert. Der derzeit kalkulierte Zwischenstand der Forderungen beträgt 2,4 Millionen Euro. Darin enthalten sind Sozialbeiträge, Umlagen und Säumniszuschläge.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts war die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit seit ihrer Gründung im Dezember 2002 niemals tariffähig – die mit ihr abgeschlossenen Tarifverträge sind ungültig. Zehntausende Leiharbeiter, die mit diesen Dumping-Tarifen um Teile ihres Lohns gebracht worden waren, haben damit Ansprüche auf gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaften. Die Folge sind Nachzahlungen bei Löhnen und Gehältern, aber auch in die Sozialversicherung.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord:

„Das Urteil schafft wieder etwas mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Durch die Unwirksamkeit der Tarifverträge sind equal pay-Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstanden. Beim Einklagen dieser Ansprüche erhalten Gewerkschaftsmitglieder den vollen Rechtsschutz des DGB. Die Arbeitgeber, die den Hals nicht voll bekommen konnten, müssen sich jetzt nicht nur an die ordentlichen Tarifverträge der DGB-Einzelgewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden halten, sondern auch die privat einkassierten Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abführen, inklusive Säumniszuschlag.

Dieses Lehrgeld wird hoffentlich reichen, um das Verständnis der Arbeitgeber für faire Löhne zu erhöhen. Die Botschaft der Bundesrichter lautet: Lohndumping lohnt sich nicht. Macht anständige Tarifverträge mit ordentlichen Gewerkschaften.“

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