Löhne im Sicherheitsgewerbe in Hamburg für allgemeinverbindlich erklärt

Auf gemeinsamen Antrag des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 1. März 2017 hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration im Anschluss an die Sitzung des Tarifausschusses die Regelungen des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg für allgemein¬verbindlich erklärt. Damit erstreckt sich der Geltungsbereich des Tarifvertrages auch auf jene Unternehmen in Hamburg, die nicht im Verband bzw. in der Gewerkschaft engagiert sind.

Der Lohntarifvertrag, der bereits im Dezember 2016 zwischen dem BDSW und ver.di abgeschlossen wurde, legt dabei für die durchaus unterschiedlichen Tätigkeitsfelder in der Branche Mindestentgelte fest, regelt Zuschläge, Funktionszulagen und die Ausbildungsvergütung. Die Entgelte verteilen sich dabei von 16,35 Euro pro Stunde für bestimmte Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen bis hin zu 9,00 Euro für den Revier- oder Objektschutzdienst (Ausgangsdatum 1.1.2017). Der Tarifvertrag sieht zudem Steigerungen zum 1.2.2017 sowie zum 1.1.2018 vor. Dabei steigen die Entgelte zum 1.1.2018 in der niedrigsten Gruppe auf 10,00 Euro die Stunde bzw. auf 17,00 Euro pro Stunde.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sichert damit gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in einer personalintensiven Branche und beugt Lohndumping zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg vor.

Senatorin Dr. Leonhard: „Ich freue mich, dass sich der Tarifausschuss für auskömmliche Löhne in der Sicherheitsbranche ausgesprochen hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen insbesondere in diesem Jahr vor sicherheitspolitisch erheblichen Herausforderungen. Sie schützen Industrieanlagen und den Flughafen, sind aber auch rund um den G 20-Gipfel in Hamburg im Einsatz. Mit der Entscheidung ist ein Wettbewerb über Lohndumping in Hamburg nicht möglich.“

Da ein für allgemeinverbindlich erklärter Vorgängertarifvertrag existiert, gilt die Allgemeinverbindlicherklärung bereits rückwirkend ab dem 01.01.2017.
Der Tarifvertrag ist bei den Tarifparteien einsehbar. Eine Bekanntmachung wird in Kürze in den Amtsblättern des Landes und des Bundes veröffentlicht.

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