Letztes Weihnachtsgeschenk von Ahlhaus

Pünktlich vor Weihnachten hat der Senat noch die Gebühren für städtische Dienstleistungen erhöht. Das kam zwar nicht überraschend (die meisten der Vorhaben waren bekannt), bleibt aber zumeist ärgerlich. Andererseits: Ahlhaus hätte die Sache auch aussetzen und Nachfolger Scholz als besondere Freude zum Start hinterlassen können.

Hier Auszüge aus dem Paket:

Senat beschließt Gebührenanpassungen für 2011

Der Senat hat die jährliche Anpassung städtischer Gebühren für Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlicher Einrichtungen gemäß dem Kostendeckungsgrundsatz an die Kostenentwicklung beschlossen. Die neuen Gebührensätze nach der neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung gebühren- und kostenrechtlicher Vorschriften treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Das Gesamtvolumen der Anpassungen – einschließlich der Gebühren bei den Anstalten des öffentlichen Rechts – beträgt rund 15 Millionen Euro.

Das Gebührengesetz schreibt vor, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Die jetzige Anpassung der Gebühren an die Kostenentwicklung trägt diesem Grundsatz Rechnung. Im Einzelnen wurden u. a. folgende Gebührenanpassungen beschlossen:

Melde- und Ausweisangelegenheiten

Mit dem Inkrafttreten des Personalausweisgesetzes des Bundes zum 1. November 2010 ist zeitgleich die bundesrechtliche Personalausweisgebührenordnung in Kraft getreten. Die landesrechtliche Gebührenordnung für das Melde- und Ausweiswesen muss daher an die bundesgesetzlichen Regelungen zum Personalausweiswesen angepasst werden. Zugleich wird der Gebührensatz für eine Melderegisterausk unft von 6 Euro auf 10 Euro und für eine Melderegisterauskunft über das Internet von 3 Euro auf 5 Euro angehoben. Der Gebührensatz für eine Einzelauskunft wird von 3 Euro auf 5 Euro und für eine Einzelauskunft aus dem Mikrofilmarchiv von 16,50 Euro auf 21 Euro angehoben.

Personenstandswesen

Die Kosten für die erste Ausfertigung einer Personenstandsurkunde betragen rd. 12,70 Euro. Mit den Gebühren in ihrer bisherigen Höhe können die Verwaltungskosten nur teilweise gedeckt werden. Daher wird die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde von bisher 8 Euro auf 12 Euro und für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Antragstellung von 4 Euro auf 6 Euro angehoben.

Bauangelegenheiten

Für Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz werden die Gebühren je neu errichteter Nutzungseinheit von 13 Euro auf 25 Euro und bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von 13 Euro auf 100 Euro angehoben. Die Erhöhungen orientieren sich an der Gebührenstruktur von Städten der anderen Bundesländer.

Für die Beratung bei bauordnungs- und planungsrechtlichen Angelegenheiten von mehr als 15 Minuten Dauer wird eine Beratungsgebühr in Höhe von 26 Euro je angefangene halbe Stunde eingeführt.

Marktgebühren Die Gebühren für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen wurden zuletzt im Jahr 2002 erhöht. Seither sind die Kosten um rd. 12 % gestiegen. Um die Kostensteigerungen aufzufangen, ist eine Anpassung der Gebührensätze für die Nutzung von Verkaufsflächen und Lagerräumen notwendig, und zwar für 2011, 2012 und 2013 um jeweils durchschnittlich 1,3 %.

Gebühren für die Ausstellung von Nutzerausweisen für wissenschaftliche Bibliotheken für Schüler der gymnasialen Oberstufe

Für die Ausstellung von Nutzerausweisen für wissenschaftliche Bibliotheken wird in Hamburg eine Gebühr in Höhe von 5 Euro erhoben. Schüler der gymnasialen Oberstufen, die für schulische Zwecke eine Ausstellung von Nutzerausweisen beantragen, werden zukünftig von dieser Gebühr befreit.

Sondernutzung Wege

Die letzte Anhebung der Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen (z.B. durch gastronomische Betriebe) erfolgte Anfang 2006. Die Nachfrage ist insbesondere in zentralen Lagen sehr hoch und die Gebühren sind für Gewerbetreibende oftmals günstiger als die Anmietung privater Flächen. Eine Gebührenanhebung um durchschnittlich 10 % wird daher für vertretbar gehalten. So kostet z.B. ein Imbiss- und Getränkestand je m² monatlich bis zu 90,50 Euro statt bisher 82 Euro.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr

Für die Verwahrung eines Kraftfahrzeuges bis 4 t auf dem Verwahrplatz Ausschläger Weg erhöht sich die Gebühr für den ersten Tag von 60 Euro auf 72,40 Euro.

Im Feuerlöschwesen werden die Gebühren nach Zeitaufwand künftig pro angefangener ganzer Stunde statt bisher pro angefangener halber Stunde berechnet. Beispielsweise werden für den Einsatz von Feuerwehrangehörigen 44 Euro und für ein Löschfahrzeug 105 Euro halbstündlich berechnet.
Auch die Gebühren für Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen werden erhöht, z.B. für ein Fahrzeug einschließlich Personal von 176 Euro auf 185 Euro. Die Erhöhungen sind erforderlich, um Verursacher zum Ersatz der vollen Kosten heranziehen zu können.

Friedhöfe

Die Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe Ohlsdorf, Öjendorf und der Bezirksfriedhöfe werden an die Kostenentwicklung angepasst. Eine Anhebung der Gebühren bis zur vollen Kostendeckung wird jedoch nicht vorgenommen, weil dies zu einer überdurchschnittlich starken Belastung von Friedhofsnutzern mit geringem Einkommen führen würde.

Gegenüber 2010 wird eine anonyme Urnenbeisetzung um 3,53 % und eine Sargbeisetzung in einer Wahlgrabstätte um 4,11 % teurer.

Sielbenutzungsgebühren

Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser steigt von 2,67 Euro um 3,0 % auf 2,75 Euro je Kubikmeter Abwasser.

Für Grundstücke, die nur Schmutzwasser beseitigen, steigt die Gebühr von 2,23 Euro um 3,1 % auf 2,30 Euro je Kubikmeter Abwasser.
Alle Maßnahmen werden in Kürze im Hamburger Amtsblatt veröffentlicht werden.
Auskunft über die Einzelmaßnahmen geben die zuständigen Fachbehörden bzw. öffentlichen Unternehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.