Leitzins sinkt auf 1% – und Ihre Kreditzinsen?

Wer mit seinem Geldinstitut einen Kreditvertrag mit einem variablen Zins vereinbart hat, sollte jetzt auf Zinsanpassung nach unten pochen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg angesichts des von der Euro­päischen Zentralbank auf 1 Prozent gesenkten Leitzinses hin und bietet einen Rechenservice für Kreditkunden an.

Variabel verzinste Kredite – insbesondere Immobilienkredite, aber auch Dispo-Kredite – müssen bei sich änderndem Zinsniveau nach den Grundsätzen der Rechtsprechung angepasst werden. Doch die Ver­braucherzentrale beobachtet: Geht das Zinsniveau nach oben, erhöhen die Geldinstitute die Vertragszinsen meist sehr schnell. Doch sinkt das Zins­niveau, sind die Institute zögerlich und senken den Vertragszins gar nicht, nur verspätet oder nur teilweise. Diese Praxis ist nach Überzeugung der Verbraucherschützer rechtswidrig.

Wer den Verdacht hat, dass auch in der Vergangenheit die Anpassung seines variabel verzinsten Kredites nicht korrekt erfolgt ist, kann bei der Verbraucherzentrale Hamburg die Differenz zwischen der tatsächlichen und der korrekten Anpassung berechnen lassen.

Die Nachberechnung kostet 50 Euro für einfache Fälle bis 127 Euro für komplizierte Fälle. Einfache Fälle sind solche, bei denen die Zahlungs­ströme und Zinsanpassungen in übersichtlicher Form vorliegen. Kompli­zierte Fälle liegen dann vor, wenn Anpassungen von der Verbraucher­zentrale erst durch Nachberechnungen der Kontoauszüge ersichtlich werden und die Anpassungsintervalle ungewöhnlich hoch sind.

Die Berechnung lohnt sich nach Erfahrung der Verbraucherschützer auf jeden Fall bei Immobilienkrediten, aber auch bei Konsumkrediten und Dispo-Krediten, die laufend hoch im Minus sind, z. B. mit 20.000 Euro.

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