Krankenversicherung für Beamte – Neues Gesetz schafft Wahlfreiheit

Die Bürgerschaft befasste sich gestern mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Beihilfe, die die Krankenversicherung der Hamburger Beamtinnen und Beamten regelt. Das Gesetz ermöglicht erstmals, dass sich neu eingestellte Beamtinnen und Beamte ab dem 1. August für eine Beihilfe-Pauschale entscheiden können, die in Höhe von 50 Prozent der Versicherungskosten der Gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Bisher hatten Beamtinnen und Beamte quasi keine Alternative dazu, sich in der Privaten Krankenversicherung zu versichern.

Dazu Jenspeter Rosenfeldt, SPD-Abgeordneter und Mitglied im Gesundheitsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft: „Mit dieser bundesweit einmaligen Regelung schaffen wir echte Wahlfreiheit und mehr Gerechtigkeit. Dies gilt auch für die wenigen Beamtinnen und Beamten, die sich bisher freiwillig gesetzlich krankenversichert haben, denn diese mussten die Kosten dafür bislang vollständig alleine tragen. Mit dieser Neuregelung wird vor allem für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte mehr Flexibilität geschaffen sowie eine Vereinfachung in der Verwaltung des bisherigen Beihilfeverfahrens durch das Angebot einer pauschalierten Beihilfe erreicht.“

Ein Gedanke zu „Krankenversicherung für Beamte – Neues Gesetz schafft Wahlfreiheit“

  1. Lieber Wolfgang,
    es wird Dich kaum verwundern, dass ich den Gesetzentwurf zur Wahlfreiheit für Beamte in der KV in seiner vorgelgeten Form nicht unterstütze, da noch diverse Fragen offfen sind. Insbesondere der verfassungsrechtliche Aspekt gibt stark zu denken. Von daher kann ich es zwar verstehen, dass Du als „SPDler“ den Entwurf unterstützt. Leider hast Du auch nur die SPD-Sicht dokumentiert. das empfinde ich als ein wenig zu dünn.
    Denmnoch lese ich Deine Info´s immer recht gern.

    Herzliche Grüße

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