Leer stehende Immobilien im Besitz des Bundes sollen schnell und unbürokratisch zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.
Durch den heutigen Beschluss des Haushaltsplans im Plenum des Bundstages wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) von ihrer Verpflichtung der wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie befreit, wenn dadurch vor Ort eine konkrete Unterbringung von Flüchtlingen möglich wird.
Zukünftig ist es möglich, dass Grundstücke und Gebäude der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei überlassen werden können, soweit und solange diese der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen. Dabei erfolgt die mietzinsfreie Überlassung im jeweiligen aktuellen Bauzustand, ohne Übernahme jeglicher Herrichtungs- oder Unterhaltungskosten.
Jetzt liegt es an den Kommunen, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über eine mietzinsfreie Überlassung der in Frage kommenden Konversionsflächen und Grundstücke zu verhandeln.