Kommunales Wahlrecht: Schwenk der GAL

Was haben die GALier in den vergangenen Jahren die Werbetrommelgerührt für ein vernünftiges Kommunalwahlrecht. Aber nach der Wahl sieht’s anders aus – der Koalitionsfrieden geht vor. Und schon sind Ausländer wieder Bürger zweiter Klasse.

Die LINKE hatte zum Thema Kommunales Wahlrecht einen Antrag gestellt, der heute in der Sitzung der Bürgerschaft beraten wurde (TOP 43, Drs. 19/1640). In dem Antrag wird der Senat aufgefordert, sich im Bundesrat mit den anderen Bundesländern für das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler einzusetzen. Die GAL hat der Überweisung des Antrags der LINKEN in den Ausschuss nicht zugestimmt, sondern durch einen eigenen Antrag blockiert, der den Senat mehr oder weniger ausdrücklich zum Nichtstun auffordert.

Der SPD-Migrationspolitiker Bülent Ciftlik hat sich in der Bürgerschaft für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer ausgesprochen. „16 EU-Staaten haben bereits Ausländern aus Nicht-EU-Staaten das kommunale Wahlrecht zugesprochen. In vielen dieser Länder können wir uns in Sachen Integration einiges abschauen“, sagte Ciftlik.

Integration bedeute, Rechte zu erhalten und Pflichten zu übernehmen. „Und wenn jemand hier lebt, hier arbeitet und hier Steuern zahlt, sollte er auch darüber mitentscheiden dürfen, welche Politik in seinem direkten Umfeld gemacht wird. Wir brauchen ein Geben und Nehmen zwischen Staat und Zuwanderern“, sagte der Abgeordnete.

Es gebe erkennbare Defizite bei der Integration. Viele Zuwanderer würden eigene Versäumnisse der Vergangenheit auch eingestehen. Viele seien bereit, ihren Beitrag zur Integration zu leisten, mehr Verantwortung zu übernehmen und sich mehr am demokratischen Prozess zu beteiligen. „Im Gegenzug müssen wir die Hand ausstrecken und ihnen die Möglichkeit dazu geben – auch bei demokratischen Wahlen“, sagte Ciftlik.

Er bezeichnete das kommunale Wahlrecht und das Werben für mehr Einbürgerungen als „sinnvolle Schritte um mehr gemeinsames Handelns, mehr politische Teilhabe und mehr Integration zu erreichen. Hier müsse auch von der Stadt ein Signal ausgehen, ob sie mehr Einbürgerung will. „Wenn das so ist, dann brauchen wir eine Einbürgerungskampagne und das Signal, dass ausländische Mitbürger willkommen sind“, sagte Ciftlik.

Scharfe Kritik übte der SPD-Abgeordnete am Verhalten der GAL in dieser Frage. „Die GAL eiert rum. Sie hat zur Einführung des kommunalen Wahlrechts bisher laut nach einer Bundesratsinitiative gerufen. Jetzt opfert sie diese völlig vernünftige Forderung ihrem Machtwillen. Das ist peinlich“, sagte Ciftlik.

Vor der Wahl hatte die GAL das ganze Thema noch ganz anders gesehen und den damaligen Senat am 23.01.2008 (Drs. 18/7846) dazu aufgefordert „den im Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz und Berlin (Drs. 623/07) zu unterstützen und sich darüber hinaus auf Bundesebene mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die angestoßenen Initiativen zur Änderung des Grundgesetzes erfolgreich werden.“

Christiane Schneider, innen- und rechtspolitische Sprecherin, zeigt sich verwundert: „Bis heute hätte ich gesagt, dass die Einführung des Kommunalen Wahlrechts ausschließlich am Starrsinn, an der Verbohrtheit der CDU scheitert. Leider muss ich jetzt sagen, dass politischer Opportunismus ebenfalls dafür verantwortlich ist. Dieser angebliche Zusatzantrag der GAL ist in Wirklichkeit ein Verhinderungsantrag.“

Auch Mehmet Yildiz, migrationspolitischer Sprecher, zeigt sich über den regierungsbedingten Gesinnungswandel der GAL entsetzt und macht darauf aufmerksam, dass „über 200.000 Menschen in Hamburg von jeglicher politischer Teilhabe ausgeschlossen sind. Das entspricht fast ganz Altona oder der Hälfte der Bewohner/innen Wandsbeks. Ständig wird von ‚Parallelegesellschaften‘ gesprochen und ein Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung gefordert. Man kann das nicht fordern und gleichzeitig MigrantInnen von der politischen Teilhabe ausschließen.“

Ein Gedanke zu „Kommunales Wahlrecht: Schwenk der GAL“

  1. In Hamburg dürfen nicht mal die EU-Bürger an der Kommunalwahl (Bürgerschaft = Kommune) mitwirken und dies ist eigendlich geltendes Recht. Irgendwann wird sich sicher der EUGH hiermit befassen müssen.

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