Klein Borstel: Senat legt Widerspruch ein

Stadt legt gegen Gerichtsentscheidung zur Flüchtlingsunterkunft Klein Borstel Beschwerde ein

Die Sprecherin des Koordinierungsstabs Flüchtlinge des Senats Kerstin Graupner erklärt dazu: „Das Verwaltungsgericht hat die Änderungen des Baugesetzbuches so eng ausgelegt, dass die Regelung des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch quasi ins Leere läuft. Deshalb sind wir auf eine Klärung durch das Oberverwaltungsgericht angewiesen.“

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