Stadt legt gegen Gerichtsentscheidung zur Flüchtlingsunterkunft Klein Borstel Beschwerde ein
Die Sprecherin des Koordinierungsstabs Flüchtlinge des Senats Kerstin Graupner erklärt dazu: „Das Verwaltungsgericht hat die Änderungen des Baugesetzbuches so eng ausgelegt, dass die Regelung des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch quasi ins Leere läuft. Deshalb sind wir auf eine Klärung durch das Oberverwaltungsgericht angewiesen.“