Kitas: Senatorin lobt sich selbst

mariepaul.JPGDas Hamburger Kinderbetreuungsgesetz, das SPD, GAL und viele Eltern vor zweieinhalb Jahren gegen den Senat durchgesetzt haben, ist bundesweit Spitze. Das findet jetzt auch die zuständige Senatorin. Damit sie auch einmal etwas von dem Lob für sich einstecken kann, hat sie sich heute wieder einmal öffentlich selbst gelobt: Dafür, dass sie bundesgesetzliche Regelungen nun auch in Hamburg umsetzen will.

Die SPD-Fraktion hat erneut Kritik an der Kita-Politik von Sozialsenatorin Schnieber-Jastram geübt. „Das Grundübel ihrer Politik bleibt bestehen: Für das richtige Ziel eines Ausbaus der Kindertagesbetreuung kassiert die Senatorin die Eltern ab, senkt die Standards in der Kinderbetreuung und grenzt die Kinder aus, die besondere Förderung brauchen“, sagte die SPD-Kita-Expertin Andrea Hilgers am Dienstag.

Senatorin Schnieber-Jastram rühme sich des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG), verschweige aber konsequent, dass sie das Zustandekommen des Gesetzes nicht gewollt hat. „Das Gesetz ist ein Erfolg der Volksinitiative, die den Senat zum Kurswechsel gezwungen hat“, betonte Hilgers. Heute verkünde die Senatorin nichts weiter als die Umsetzung bundesgesetzlicher Erfordernisse in der Tagespflege – etwa die Unfallversicherung und die Altersvorsorge – sowie landesgesetzlicher Erfordernisse, die sich aus dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz ergeben, wie etwa die Integration von behinderten Kindern in das Kita-Gutscheinsystem.

Schnieber-Jastram ignoriere aber bis heute die Bedeutung, die qualitativ hochwertige Arbeit in den Kindertagesstätten hat. Nur so sei zu erklären, dass sie das Kinderbetreuungsgesetz zu Lasten der zahlenden Eltern und auf Kosten der Beschäftigten in den Kitas durchsetzt. Auch sieht sie nach wie vor keinen Veränderungsbedarf hinsichtlich der Kinder, die eine Betreuung aufgrund von sozialem und pädagogischem Bedarf besonders nötig haben.

Deutliche Kritik auch von der GAL: „Der Senat verschenkt erneut die Chance, bei der Umsetzung des Betreuungsgesetzes nachzubessern“, kommentiert auch die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Christiane Blömeke, die heutige Senatsentscheidung.

Auf besondere Kritik der GAL-Abgeordneten stößt die fortgesetzte Steuerung hin zu mehr Betreuung in Tagespflege, anstatt den bedarfsgerechten Ausbau von Kita-Plätzen für die unter 3-Jährigen voranzutreiben. „Wir brauchen die Wahlfreiheit für alle Eltern. Die Qualifizierung von Tagesmüttern und -vätern kann den Ausbau von Kita-Plätzen gerade für die unter 3-Jährigen nicht ersetzen. Hamburg hat im Vergleich zu anderen Bundesländern eine gute Ausgangssituation – die sollten wir nicht verschenken“, so Blömeke. Die Globalrichtlinie sieht vor, dass unter 3-Jährige, deren Eltern bis zu 15 Stunden in der Woche arbeiten, nur einen Anspruch auf Betreuung in Tagespflege haben. Die Wahlmöglichkeit zwischen Kita und Tagespflege entfällt für sie komplett.

Der GAL-Abgeordneten gehen auch die Verbesserungen in der Qualifizierung nicht weit genug. Das Aufgabengebiet der Tagespflege wird immer umfangreicher und die Qualifizierung der Tagesmütter und -väter hinkt diesen steigenden Ansprüchen hinterher. In der Globalrichtlinie ist für Tagesmütter und ‑väter lediglich ein 15-stündiger Grundkurs als Qualifikation vorgeschrieben. „Den erhöhten Qualitätsansprüchen in der Tagespflege kann man mit einem 15-Stunden-Kurs nicht gerecht werden. Der Senat kann nicht die günstigere Tagespflege fördern, ohne gleichzeitig für notwendige Qualifizierungen der Betreuerinnen und Betreuer zu sorgen“, kritisiert Blömeke. Die GAL-Fraktion fordert daher eine Mindestqualifizierung von 60 Stunden und stärkere finanzielle Anreize zur Langzeitqualifizierung mit 120 Stunden bei gleichzeitiger Aufstockung des Schulungspersonals.

Hilgers verwies in diesem Zusammenhang auf die Kita-Befragung 2006, die die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Professorin Petra Strehmel von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg gemeinsam mit der SPD-Bürgerschaftsfraktion derzeit durchführen.

„Mit der Befragung wollen wir eine qualifizierte Bewertung der aktuellen Situation drei Jahre nach Einführung des Kita-Gutscheinsystems in den Hamburger Kindertagesstätten möglich machen“, sagte Hilgers. „Wir wollen insbesondere die Situation der Kinder in den benachteiligten Stadtteilen und die Auswirkungen der Standardabsenkung auf die Qualität der Betreuung sowie die Personalausstattung der Kitas genauer untersuchen“, sagte die SPD-Kita-Expertin.

Ab 01.08.2006 sollen nun auch behinderte Kinder zu den Bedingungen des Gutschein-Systems betreut werden. „Dabei muss sichergestellt sein, dass es zu keiner Verschlechterung in der Betreuung behinderter Kinder kommt“, sagt Blömeke. Grundsätzlich begrüßt die GAL, dass Eltern behinderter Kinder jetzt auch mehr Freiheit bei der Auswahl der Kita erhalten. In zahlreichen Kitas verfügen die Erzieherinnen jedoch noch nicht über die notwendige Zusatzqualifikation in Heilpädagogik.

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