Kitas bald auch in Wohngebieten erlaubt

Mehrmals sind Kita-Betreiber mit dem Neubau oder der Erweiterung ihrer Anlagen an der jeweiligen Nachbarschaft gescheitert: Das Baurecht sah Kitas in reinen Wohngebieten bisher nur als Ausnahme vor, und dann mit strengen Lärmschutz-Auflagen. Das soll sich ändern – der Bundestag hat die Regierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Künftig – so das Votum des Bundestags – sollen die Geräusche spielender Kinder nicht mehr als Lärm gelten. Und Kitas sollen auch in reinen Wohngebieten zulässig sein, sofern dort überwiegend Kinder aus dem betreffenden Wohngebiet selbst betreut werden.

Carola Veit (SPD), vorsitzende des Familienausschusses der Bürgerschaft und im Hauptberuf Juristin, hatte es lange vorausgesagt: Probleme wie in der Reventlowstraße oder bei den Marienkäfern lassen sich mit irgendwelchen Hamburger Lärmschutz-Regelungen nicht lösen, da das Baurecht des Bundes Vorrang hat. Sie forderte deshalb bereits im vergangenen Jahr, der Senat möge über den Bundesrat aktiv werden, um entsprechende Änderungen zu initiieren. Weil nichts geschah, wurde die Hamburger SPD-Fraktion selbst aktiv und erreichte über ihre Bundestags-Kollegen nun den entsprechenden Beschluss.

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