KESS-Schulleiter werden bestraft

Durch das geplante neue Besoldungsgesetz für Hamburgs LehrerInnen werden die SchulleiterInnen von Schulen in besonders benachteiligten Gebieten teilweise „bestraft“, hat die Gewerkschaft GEW errechnet.

Der Grund: Die Bezahlung richtet sich nach der Schulgröße, gemessen an der Anzahl der SchülerInnen. Die wird in den Klassen in KESS 1/2 Gebieten aber auf 19 gesenkt. So kann es passieren, dass die Schulleitung einer KESS-Schule trotz gleicher Klassenzahl schlechter bezahlt wird als eine ansonsten mit gleichen Aufgaben betraute andere. Der Unterschied macht leicht einen vierstelligen Betrag aus, außerdem gibt es an den KESS-Schulen wegen dieser Regelung insgesamt weniger Leitungspersonal.

Von der GEW nicht erwähnt, aber vermutlich dennoch richtig: Ähnlich benachteiligt werden die Leitungen von Integrationsschulen; diese allerdings auch bisher schon.

So sagt es die GEW:

„Die Bürgerschaft muss die Notbremse ziehen und diesen völlig ungerechten Besoldungsentwurf aus der Behörde stoppen,“ fordert Klaus Bullan, Vorsitzender der GEW Hamburg. Hintergrund ist das mit dem Schulgesetz verbundene neue Besoldungsgesetz, das, wie Bullan erläutert, wie zuvor die Bezahlungen von SchulleiterInnen an die Anzahl der SchülerInnen koppeln will. Allerdings werden die Besoldungen der Schulleitungen ohne erkennbaren Grund reduziert und die Schülerzahlengrenzen zu ihren Ungunsten verändert.“

De Facto werden die Schulleitungen an Schulen mit kleinen Klassen mit benachteiligter Schülerschaft – die KESS 1 und 2 Schulen – doppelt bestraft.“ Da dort die Klassengrößen geringer sind – eine gewollte und richtige Maßnahme des sozialen Ausgleichs – komme eine Schule im KESS 1/2 Gebiet bei gleicher Klassenzahl auf weniger Schüler, die Schulleitungen würden folglich schlechter bezahlt, weil sie geringere Schülerzahlen haben. „Dieser absurde Fehler im System muss schleunigst korrigiert werden“, fordert Bullan.

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