Keine Kürzung von Mitteln für Unterrichtsausfall

Die Hamburger Schulbehörde ist Meldungen über eine angebliche Kürzung der Unterrichtsausfall-Ressourcen an Grundschulen entgegengetreten.

Peter Albrecht, Pressesprecher der Behörde: „In diesmal Schuljahr sind die Personalzuweisungen an Grundschulen exakt nach dem gleichen Muster vorgenommen worden wie im letzten Schuljahr. Es hat keinerlei Veränderungen gegeben. Das gilt insbesondere für die Vertretungsmittel, die weder gekürzt noch erhöht wurden. Wie üblich gibt es jedoch bei einzelnen Schulen Veränderungen aufgrund einer höheren oder niedrigeren Schülerzahl. Das ist allerdings jedes Jahr der Fall.“

Insgesamt sind Hamburgs Schulen gut aufgestellt, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die Schulen bekommen 9,7% Vertretungsressource, also Lehrerstellen über den Bedarf hinaus zugewiesen. Außerdem muss jede Lehrkraft bereit sein, eine Vertretungsstunde in der Woche zu geben. Beides zusammen ermöglicht jeder Hamburger Schule, 9,7% Unterrichtausfall aus eigener Kraft durch guten Unterricht zu ersetzen. Das liegt weit höher als die Krankheitsquote der Hamburger Lehrkräfte (5,9%). Deshalb gelingt es schon jetzt zahlreichen Grundschulen, Kinder während der Unterrichtszeit lückenlos angemessen zu beschulen und auch bei einzelnen Krankheitsausfällen die Kinder nicht nachhause zu schicken. Das zeigt, dass es richtig ist, nach diesem Vorbild den Unterrichtausfall in allen Hamburger Schulen deutlich zu verringern.

Hintergrund

Hamburgs Lehrkräfte sind mit einer Krankheitsquote von derzeit 5,9 Prozent eine der gesündesten Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes. Alle Schulen sind dank zusätzlicher Vertretungsmittel sowie der im Lehrerarbeitszeitmodell verankerten Vertretungsstunde pro Woche und Lehrkraft so ausgestattet, dass sie durchschnittlich 9,7 Prozent Unterrichtsausfall aus eigener Kraft ersetzen können. Dazu werden den Schulen erhebliche Ressourcen zu Verfügung gestellt. Zum einen ist im Rahmen des Lehrerarbeitszeitmodells eine Wochenarbeitsstunde pro Lehrkraft für Vertretungsunterricht vorgesehen. An den allgemeinbildenden Schulen können so rund 438 Lehrerstellen vertreten werden. Zusätzlich werden den Schulen weitere 565,5 Lehrerstellen ausschließlich als Vertretungsmittel zugewiesen. Insgesamt können durch die bereitgestellten 1.003,5 Lehrerstellen 9,7 Prozent des vertretungsrelevanten Unterrichts im Bedarfsfall vertreten werden. Bei einem durchschnittlichen Krankenstand von 5,9 Prozent sind diese Rahmenbedingungen mehr als ausreichend, um Unterrichtsausfall gänzlich zu vermeiden.

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