Keine Einigung in Sicht – Arbeitgeber taktieren weiter

Nur Mini-Fortschritte bei der dritten Tarifverhandlung für die Leiharbeit: Die Arbeitgeber bieten weiter völlig ungenügende Lohnerhöhungen und nur 25 Euro mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Leihbeschäftigten in den Betrieben starten mit Aktionen für ihre Forderungen.

Auch die dritte Verhandlung für die Beschäftigten in Leiharbeit brachte keine Einigung. Die Arbeitgeber kamen den DGB-Gewerkschaften nur in Mini-Schritten entgegen. Bei der Erhöhung der Entgelte legten die Arbeitgeber kein neues Angebot vor: im Schnitt gerade mal ein Prozent mehr im Jahr, und das fünf Jahre lang. Völlig inakzeptabel aus Sicht der IG Metall und der anderen DGB-Gewerkschaften. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 8,5 Prozent mehr Geld, für zwölf Monate.

Auch bei den Jahressonderzahlungen – Weihnachts- und Urlaubsgeld – gab es kaum Fortschritte. Die Arbeitgeberverbände iGZ und BAP boten lediglich 25 Euro mehr – allerdings erst ab 2023 und ab dem fünften Beschäftigungsjahr. Die DGB-Gewerkschaften fordern für ihre Mitglieder ein volles dreizehntes Monatsgehalt.

Lediglich beim Urlaub bewegten sich die Arbeitgeber: Die Beschäftigten sollen nun früher einen höheren Urlaubsanspruch bekommen. Derzeit haben Leihbeschäftigte im ersten Jahr lediglich Anspruch auf 24 Tage. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 28 Tage und 30 Tage nach dem zweiten Beschäftigungsjahr.

Aktionen der Leiharbeiter in den Betrieben

Erstmals in dieser Leiharbeits-Tarifrunde machten die Leihbeschäftigten in den Betrieben Druck für ihre Forderungen. Aktionen gab es unter anderem bei BMW in Dingolfing, wo die Leiharbeiter auf dem Werksgelände demonstrierten und eine Demo in der Werkshalle bei Siemens in Frankfurt. In vielen Betrieben verteilten IG Metall-Vertrauensleute Flugblätter an die Leihbeschäftigten. In den nächsten Tagen sind weitere Aktionen geplant.

Die nächste Verhandlung in der Tarifrunde für die Leiharbeit ist voraussichtlich am 17. Dezember. Zum Jahresende laufen die aktuell geltenden Tarifverträge aus. Damit endet die Friedenspflicht, und Warnstreiks sind ab 1. Januar 2020 in der Leiharbeit möglich.

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