Kann-Kinder: Neuregelung abgelehnt

Mit den Stimmen von CDU und GAL lehnte die Bürgerschaft gestern einen SPD-Antrag ab, mit dem die sogenannten Kann-Kinder, die bis zum Schulbesuch Kitas besuchen, mit den sogenannten Muss-Kindern und den Kann-Kindern,, die vor dem Schulbesuch in die Vorschule gehen, gleichgestellt werden sollten. Kann-Kinder, die aus Kitas kommen, müssen demnach weiterhin bis zum Schulbesuch Kita-Gebühren zahlen, während alle anderen Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht kostenlos betreut werden.

Einen sachlichen Grund gibt es nicht: Für fast alle Kinder gilt, dass für sie das letzte Jahr vor dem Schulbesuch kostenlos betreut werden. Nicht so für die Kinder, die erst nach dem 1. Juli sechs Jahre alt werden und dennoch zum 1. August eingeschult werden: Ihre Eltern müssen für das letzte Jahr vor der Schule normale Kita-Gebühren zahlen und bekommen sie auch nicht erstattet. Werden die gleichen Kinder hingegen im letzten Jahr vor der Einschulung zur Vorschule geschickt, zahlen sie nichts.

Es war ein Versprechen der Regierungskoalition: Das letzte Jahr vor der Schule wird beitragsfrei. Auch in der Presseerklärung zur Einführung der Beitragsfreiheit waren noch ALLE Kinder erwähnt. Dort hieß es, ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht wird beitragsfrei. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 1. Juli sechs Jahre alt werden. Für alle anderen beginnt die Schulpflicht aber auch – mit der Einschulung. So steht es im alten wie im neuen Schulgesetz. Trotzdem werden sie unterschiedlich behandelt.

Während die SPD mit einem erneuten Antrag versuchte, auch für sie die Beitragsfreiheit zu erreichen, wurde das insbesondere durch die GAL abgelehnt. Der CDU-Redner Müller beschränkte sich in der Debatte denn auch darauf, auf die GAL zu verweisen: „Das wird nachher Frau Blömeke erklären“, war sein wesentlicher Beitrag zur Begründung. Die wiederum fand als neue Begründung für die Ablehnung, damit würden die Eltern ermuntert, ihre Kinder immer früher zur Schule anmelden, um Kosten zu sparen.

Carola Veit (SPD) fand das unverschämt: „Es ist infam, Eltern zu unterstellen, sie würden ihre Kinder unverantwortlich früh zur Schule anmelden, um Kosten zu sparen.“ Außerdem gelte die Blömeke-Begründung, wenn sie denn richtig wäre, auch für Vorschulkinder: „Wer das will, könnte sein Kind ja zur Vorschule anmelden und damit die Kosten vermeiden. Aber das tut doch in Wahrheit niemand – keine Mutter, kein Vater wird sein Kind in die Schule schicken, wenn es dazu noch nicht fähig ist!“

Die Folge der Ablehnung des SPD-Antrags ist absehbar: Viele Eltern werden ihr Kann-Kind nun in der Vorschule anmelden, statt es in der Kita zu lassen. Und Eltern von Kita-Kindern werden vor dem Verwaltungsgericht auf Gleichbehandlung klagen – vermutlich mit besten Erfolgsaussichten.

Übrigens: Die Beiträge der betroffenen Eltern machen insgesamt weniger als eine Million Euro aus – Peanuts angesichts anderer Ausgaben, wie zum Beispiel der 2,9-Millionen-Zahlung an HSH-Chef Nonnenmacher.

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