Isebek-Initiative will neues Bürgerbegehren

Im Stadtplanungsausschuss Eimsbüttel lagen heute Pläne auf dem Tisch, die die Anlieger längst erledigt glaubten: Rodungen und der Bau eines großen Bürokomplexes am Isebek-Kanal. Genau das hatte der Hauptausschuss im August abgelehnt – und damit das Bürgerbegehren „Hände weg vom Isebek!“ ausgehebelt. Deshalb soll jetzt ein neues Bürgerbegehren eingeleitet werden.

So sieht es die Bürgerinitiative:

Zur Abwehr des bevorstehenden Wortbruchs der Bezirksversammlung Eimsbüttel gegenüber dem zuvor wörtlich übernommenen und damit vorzeitig beendeten Bürgerbegehren „Hände weg vom Isebek!“ rüstet sich die ISEBEK-INITIATIVE zu einem neuen Bürgerbegehren unter dem Motto: „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“.

Am heutigen Dienstag, dem 6.10.2009, tagt um 17.30 Uhr der Eimsbütteler Stadtplanungsausschuss im Bezirksamtshochhaus am Grindelberg 66 im 12. Stock. Verabschiedet werden soll eine Beschlussempfehlung zum Bebauungsplan Hohe-luft-West 13 / Harvestehude 12 für die Sitzung der Bezirksversammlung am 29.10.2009. Kernstück der Beschlussvorlage sind Gehölzrodungen und der Bau eines riesigen Bürokomplexes mit Tiefgarage sowie einem 505 qm großen McDonald’s-Restaurant zwischen U-Bahnhof Hoheluftbrücke und Isebekkanal. Rodungen und Bebauungen hatte der Hauptausschuss der Bezirksversammlung noch am 13.8.2009 ausdrücklich abgelehnt, indem er dem Bürgerbegehren „Hände weg vom Isebek!“ unverändert zustimmte.

Nun wird offenbar, dass diese Zustimmung nur vorgetäuscht war, um die Durchfüh-rung des gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerentscheids zu vereiteln. Nach Auffassung der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens ist die als Trick vorgeführte „Übernahme“ ihres Bürgerbegehrens durch den Hauptausschuss ohne entsprechende Konsequenzen unzulässig und unwirksam, weil sie rechtsmissbräuchlich allein zur Aushebelung des Bürgerbegehrens und zur Kaltstellung der Vertrauensleute erfolgte.

Dieses Vorgehen trägt die Züge eines Scheingeschäftes und damit einer Gesetzesumgehung, d.h. eines „Verhaltens, das zwar nicht gegen den Wortlaut eines Gesetzes, wohl aber gegen seinen Sinn verstößt“. Denn in § 32 Absatz 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) heißt es klipp und klar: „Der Bürgerent-scheid hat die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung“ [5]. Das Gleiche gilt für ein Bürgerbegehren, dem die Bezirksversammlung gemäß § 32 Abs. 7 BezVG unverändert zugestimmt hat.

Gegen diese gesetzlich vorgesehene Abtretung von Teilen ihrer Machtbefugnis an die Bürger kämpfen die Abgeordneten der Bezirksversammlung nun verbissen unter der Regie des Bezirksamtsleiters Dr. Mantell. Unsere Volksvertreter fürchten sich offenbar vor dem Volk, wenn sie sich aus Angst vor der öffentlichen Diskussion eines Bürgerentscheids in die klammheimliche Scheinübernahme des Bürgerbegehrens flüchten.

Der respektlose und ungeschlachte Umgang des Bezirks mit den Rechten der Bürger wird noch deutlicher, wenn man bedenkt, dass Bezirksamt und Bezirksabgeordnete ihre Trickserei erst kürzlich schon einmal erprobten: Am 26.2.2009 verzichtete die Bezirksversammlung bei ihrer ersten „Scheinübernahme“ des Bürgerbegehrens großzügig auf den Bau des monströsen „Hoheluftkontors“, um diesen Beschluss dann wenig später am 31.3.2009 im Stadtplanungsausschuss zu widerrufen.

Dass das Verwaltungsgericht ihnen am 14.4.2009 die Gesetzwidrigkeit ihres Tuns in einer einstweiligen Anordnung bescheinigte, hält unsere Bezirks-politiker nicht davon ab, nun die gleichen Tricks noch einmal zu versuchen.

Entscheidungsgrundlage der heutigen Abstimmung im Stadtplanungsausschuss ist ein als Anlage 4b bezeichnetes Schriftstück, in dem das Bezirksamt offenbar darzulegen versucht, dass das vom Hauptausschuss am 13.8.2009 über-nommene Bürgerbegehren angeblich „rechtlich nicht bindend“ war. Das Bezirksamt weigert sich indes, dieses entscheidende Dokument den unmittelbar betroffenen Vertrauensleuten, die mehr als 12.000 Unterzeichner des vom Bezirksamt nun abqualifizierten Bürgerbegehrens vertreten, zur Kenntnis zu geben.

Diese ungenierte Missachtung Eimsbüttler Bürger und ihrer Rechte ist die Isebek-Initiative nicht bereit hinzunehmen. Auf ihrer Versammlung am 1.10.2009 beschloss sie deshalb fast einstimmig, ein neues Bürgerbegehren zu Verteidigung der Bürgerrechte im Bezirk einzuleiten.

Die Überschrift des Bürgerbegehrens soll lauten:
„FÜR DIE RESPEKTIERUNG DES BÜRGERWILLENS IN EIMSBÜTTEL!“,
und die Frage an die Eimsbütteler Bürgerinnen und Bürger:

„Sind Sie dafür, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel an ihrem mit der Zustimmung zum Bürgerbegehren ‚Hände weg vom Isebek!‘ ver-bundenen Beschluss festhält, auf Gehölzrodungen und Bebauungen zwischen dem Isebekkanal und dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke zu verzichten, und dass die Bezirksversammlung deshalb dem vorliegenden Bebauungsplan mit seinem riesigen „Hoheluftkontor“ die Zustimmung endgültig versagt?“

Das Bürgerbegehren soll unverzüglich nach der Sitzung des Stadtplanungsausschusses angezeigt werden. Bis zum 28. Oktober müssen dann mindestens etwa 1.920 Unterschriften, das sogenannte Drittelquorum, zusammenkommen, um eine Sperrwirkung von zunächst drei Monaten gegen den am 29.10.2009 geplanten Beschluss der Bezirksversammlung zum Bau des ungeliebten „Hoheluftkoloss“ zu erreichen.

Dass die Beschlussvorlage zum Wortbruch der Bezirksversammlung nicht einmal zwei Tage nach der Bundestagswahl veröffentlicht wurde, und dass die Zeitspanne für ein mögliches Bürgerbegehren weitgehend in die Herbstferien fällt, kommt nicht von ungefähr. Schon die letzte öffentliche Auslegung des fraglichen Bebauungsplans wurde von der Bezirksregie in die Ferienzeit gelegt. Der Protest gegen diese Einschränkung der Bürgerchancen führte damals zur Gründung der Isebek-Initiative.

Erneut haben nun die Eimsbütteler Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift zu dem bevorstehenden Bürgerbegehren der Willkür der Bezirkspolitiker Grenzen zu setzen und einer bürgerfreundlichen Stadtplanung zum Durchbruch zu verhelfen.

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