Internet-Gebühren: Es gibt Befreiungen

photocaseFERNSEHTURM.jpegGEZ-Gebühren für Internetbenutzer werden am 01.01.2007 auch für viele private Nutzer fällig (siehe Bericht vom 14.08.). Auf einen kleinen Lichtblick weist der SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs (MdB) hin: Schulen, Häuser der Jugend und gemeinnützige Einrichtungen sind davon nicht betroffen, ebenso Personen, die auch ansonsten von Gebühren befreit sind.
Die Befürchtung, Schulen, Häuser der Jugend und ähnliche Einrichtungen könnten mit GEZ-Gebühren zusätzlich belastet werden ist unbegründet, schreibt Kahrs. Besondere gemeinnützige Einrichtungen können für Rundfunkgeräte, die für den betreuten Personenkreis bereitgehalten werden, von der Gebührenpflicht befreit werden. Der Rundfunkgebuehren-Staatsvertrag sehe so neben den Befreiungsmoeglichkeiten für natürliche Personen
(z.B. Empfänger von Sozial- oder Arbeitslosengeld, Menschen mit Behinderungen, nicht bei den Eltern lebende Empfänger von Ausbildungsförderung, etc.) auch eine Reihe von Befreiungen für bestimmte Einrichtungen vor.

Hierzu zählen bspw. Krankenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen.

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