Innenminister schränken Pressefreiheit ein

Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE protestiert gegen die Beschränkung der Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Innenministerkonferenz in Hamburg. Wie der offiziellen IMK-Homepage zunächst nicht zu entnehmen, sondern erst bei der Anmeldung zur Akkreditierung zu erfahren, müssen sich Journalistinnen und Journalisten einverstanden erklären, sich durch das Landeskriminalamt „zum Zweck der Überprüfung sicherheitsrelevanter Umstände“ überprüfen zu lassen.

Aufgrund eines entsprechenden Verfahrens waren 2007 ca. 20 Journalistinnen und Journalisten, die für ihre kritische Berichterstattung bekannt waren, von der Akkreditierung zum G-8-Gipfel in Heiligendamm zunächst ausgeschlossen worden. Erst das Verwaltungsgericht hob die diskriminierende Praxis auf.

Nicht alle Journalistinnen und Journalisten waren jetzt bereit, sich dieser entrechtenden Gesinnungskontrolle zu unterwerfen, eine von ihnen hat vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Christiane Schneider kritisiert die „Dreistigkeit, mit der ein so grundlegendes Recht wie die Meinungs- und Pressefreiheit ausgehebelt wird. Die Pressefreiheit war einst erkämpft worden als demokratisches Institut zur Kontrolle von Regierung und Parlament.

Gesetzentwurf von 1848: „Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendiert oder aufgehoben werden.“

Jetzt maßt sich die Exekutive an, die Presse zu kontrollieren, um sich womöglich kritische Berichterstattung vom Hals zu schaffen. Wir fordern die sofortige Aufhebung dieser diskriminierenden und entrechtenden Regelung und wünschen der Kollegin vollen Erfolg bei ihrer Klage.“

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