Informationskampagne zu Drohnen

Drohnen und andere Flugmodelle sind in den letzten Jahren zu einem beliebten Zeitvertreib geworden. Gleichzeitig kommt es aber auch zu mehr Beschwerden. Insbesondere die private Nutzung solcher Geräte in Parks, auf Spielplätzen und in Wohngebieten wird oft als rücksichtlos und gefährlich empfunden. Auch werden immer wieder Vorfälle bekannt, bei denen der unachtsame Einsatz von Drohnen in der Nähe von Flughäfen die Flugsicherheit ernsthaft beeinträchtigt.

Neben dem Freizeitaspekt für Hobbyfliegerinnen und Hobbyflieger bietet der Einsatz von Drohnen großes gewerbliches Potenzial. Es gilt jedoch, dass die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen und Unfällen ebenso wie die Beeinträchtigung der Privatsphäre durch das unfreiwillige Filmen und Fotografieren mit der Anzahl der genutzten Drohnen steigt und dieser Beeinträchtigung mit klaren Regeln begegnet werden muss. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, gelten ab Oktober dieses Jahres neue bundeseinheitliche Regelung für die Nutzung solcher Fluggeräte. Wichtig ist es jetzt, die neuen Bestimmungen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bringen dazu heute einen entsprechen Antrag in die Bürgerschaft ein.

Dazu die SPD-Abgeordnete Dorothee Martin, Mitglied im Wirtschaftsausschuss: „Wir haben uns als SPD für diese Neuregelungen eingesetzt. Um eine schnelle Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, halten wir es für erforderlich, die Hamburgerinnen und Hamburger rechtzeitig vor Inkrafttreten über die neuen Regelungen zu informieren. So kann die bisher oft gegebene Unsicherheit darüber, was erlaubt ist und was nicht, beseitigt werden.“

Hintergrund:

Unter anderem gilt ab dem 1. Oktober 2017 eine Kennzeichnungspflicht für alle Flugmodelle ab einem Gewicht von 0,25 kg, damit im Schadensfall der Halter oder die Halterin festgestellt werden kann. Ein Kenntnisnachweis bzw. Führerschein wird für Flugmodelle ab 2 kg erforderlich. Es werden außerdem verschiedene Betriebsverbote ausgesprochen, beispielsweise außerhalb der Sichtweite für Flugmodelle unter 5 kg, über Wohngrundstücken, über Flughäfen und anderen sensiblen Bereichen wie beispielsweise Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte.

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