Informationsfreiheit für den NDR schaffen!

Datenschutzbeauftragter zur gemeinsamen Erklärung der Informationsfreiheitsbeauftragten der NDR-Trägerländer

Obwohl für Hamburg als Sitzland des NDR seit nunmehr zehn Jahren informationsfreiheitsrechtliche Regelungen gelten, bleibt Bürgerinnen und Bürgern ein voraussetzungsloser Anspruch auf Informationszugang zum NDR bislang verwehrt. Dabei ist ein Informationsinteresse hier durchaus vorhanden: In den letzten Monaten hat der NDR zum Beispiel über seine Kunstsammlung informiert oder über Grundstücke, die in Hamburg in seinem Eigentum stehen. Diese Informationen kamen aber nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung in die Öffentlichkeit, sondern aufgrund von parlamentarischen Anfragen. Und selbst hier konnte sich der NDR auf Verschwiegenheitsverpflichtungen berufen, die Vertragspartnern gegenüber abgegeben worden seien.

Dazu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar: „Zu einem transparenten Rechtsstaat gehört auch ein transparenter öffentlicher Rundfunk. Der NDR sollte denselben informationsfreiheitsrechtlichen Anforderungen unterliegen wie alle anderen öffentlichen Stellen auch, selbstverständlich unter Wahrung der journalistisch-redaktionellen Besonderheiten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung wird den NDR nicht schwächen, sondern seine Akzeptanz in der beitragspflichtigen Bevölkerung nachhaltig stärken. Die Trägerländer sind daher auch nach Meinung ihrer Informationsfreiheitsbeauftragten gefordert, entsprechende Regelungen in den Staatsvertrag aufzunehmen. Transparenz und Offenheit sind das Markenzeichen der Berichterstattung des NDR, dies sollte künftig auch für dessen innere Struktur gelten.“

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