HSH-Ermittlungen: LKA-Mitarbeiter gefeuert

Man fühlt sich an US-Spielfilme oder Vorgänge bei der Steuerfahndung in Hessen erinnert: Von den Ermittlungen zur HSH Nordbank sind (angeblich auf Druck der Staatsanwaltschaft) sämtliche Landeskriminalamt-Mitarbeiter abgezogen worden.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt seit gut einem Jahr gemeinsam mit acht Spezialisten für Wirtschaftskriminalität des Landeskriminalamts bei der HSH Nordbank. Die Ermittlungen richten sich gegen Vorstandschef Jens Nonnenmacher und weitere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Grundlage sind neben den Erkenntnissen aus den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen die Anzeigen von Rechtsanwalt Dr. Strate wegen des Verdachts Schwerer Untreue und Bilanzfälschung.

Was jetzt passiert ist, schildert die LINKE so:

Auf Druck der Staatsanwaltschaft sind alle beteiligten LKA-Beamte von dem Fall abgezogen worden. Als Grund werden „anhaltende Meinungsverschiedenheiten und wiederholte Streitigkeiten“ angeführt.

Dazu erklärt Dr. Joachim Bischoff, Mitglied des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Freien und Hansestadt Hamburg für die Fraktion DIE LINKE: „Dieser ungewöhnliche Vorgang in einem wichtigen Verfahren über die Fehlentwicklungen in der HSH Nordbank, die sich mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befindet, ist höchst fragwürdig. Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, es gebe keinerlei Verzögerungen und keinen Wissensverlust, kann nicht zu überzeugen. Die neuen LKA-Mitarbeiter werden sich in einen umfangreichen Aktenberg einarbeiten müssen. Das Großverfahren wird mit Sicherheit verzögert. Ich hätte mir eine transparentere Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft gewünscht.

Es ist wenig vertrauensbildend, wenn trotz zweier Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, mehrerer Sonderprüfungen über mögliche Verstöße gegen bilanz- und bankrechtliche Vorschriften sowie der Entlassung von Vorstandsmitgliedern wegen des Verdachts von Pflichtverletzungen, die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen offensichtlich neu begonnen werden müssen.

Angesichts der vielfältigen Auflagen zur Verschwiegenheit für die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse und den Schwierigkeiten bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann man zu der Einschätzung gelangen, dass eine Aufklärung über die Ursachen des Missmanagements und Verschwendung öffentlicher Gelder erheblich erschwert wird.“

5 Gedanken zu „HSH-Ermittlungen: LKA-Mitarbeiter gefeuert“

  1. Wann werden die ersten wegen Hochverrates gehängt? Es ist nicht mehr zum aushalten!

    Das scheint alles ein durch und durch korrumpierter Haufen zu sein – samt Staatsanwaltschaft!

  2. unfassbar, der erübrigt sich tatsächlich jeder Kommentar, wie sagte Schwesterwelle,
    „Spätrömische Dekadenz“? So eine Chuzpe zu
    haben, so offensichtlich zu Gunsten seiner
    „Herren“ zu manipulieren, und nichts wird
    in der Bertelsmann Presse darüber verlauten,
    zum k…

  3. da scheint die Staatsanwaltschaft im Schoß anderer zu sitzen oder verquickt mit anderen zu sein und nicht dem eigentlichen Brötchengeber, dem Steuerzahler, loyal zu dienen. Das ganze erinnert schon an die italienischen Verhältnisse…Vielleicht mal die Staatsanwaltschaft austauschen, dann geht es wieder…

  4. Wahrscheinlich deshalb die Diskussionen um den „Einsatz der Bundeswehr im Innern“!
    Polizei-, wie auch Finanzbeamte kennen sehr wohl den Artikel 20 (4) GG:

    Artikel 20
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Kurz:
    Die vollziehende Gewalt (Executive = Polizei/Staatsanwaltschaft) und die Rechtsprechung (Judikative = Justiz) sind an Gesetz und Recht gebunden. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Die Executive, in Gestalt der Staatsanwaltschaft, ist gegenüber der Legeslative (Gestzgeber) weisungsgebunden. Das heißt: die „Befehle“ kommen von oben! Eine demokratische „Gewaltenteilung“ findet nicht statt. Dieses ist GRUNDGESETZWIDRIG!
    Das gibt es noch nicht einmal in Italien!

    WANN ist die Zeit gekommen, den Art.20 (4) GG zu ziehen wenn nicht JETZT???

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