HSH: „Doppelter Rechtsbruch“

Einen doppelten Rechtsbruch sieht die LINKE in den Vorgängen um 2,9 Mio. Euro Sonderzahlungen für den HSH Nordbank-Vorsitzenden.

Die Mitteilung des Ersten Bürgermeisters Ole von Beust an den Präsidenten der Bürgerschaft ist formell ungewöhnlich. Noch ungewöhnlicher ist der inhaltliche Vorgang: Mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht von Professor Nonnenmacher zum 31. Juli 2009 begründet der Erste Bürgermeister, dass man von der Gehaltsdeckelung auf 500.000 Euro bei der HSH Nordbank abgewichen sei. Noch am 30. Juni hatte der Senat im Haushaltsausschuss bekräftigt, dass diese Regelung respektiert werden.

Dazu erklärt Dr. Joachim Bischoff, Finanzexperte der Fraktion DIE LINKE: „Das ist eine kaum zu überbietende Missachtung der Bürgerschaft. Zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung muss der Senat schon über die 2,9 Millionen Euro Sonderzahlung verhandelt haben. Das ist ein doppelter Rechtsbruch: Der Senat verstößt gegen die Bestimmungen des SoFFin und gegen die von Hamburg und Schleswig-Holstein im Rahmen des
Sanierungsprozesses festgelegten Vergütungsbegrenzungen.“

2 Gedanken zu „HSH: „Doppelter Rechtsbruch““

  1. Nordische Seilschaften (kann man nicht oft genug wiederholen!)
    Der „neue“ HSH Aufsichtsrat unter Hilmar Kopper, Kühne+Peiners Nr.2 Wrede, Freytags HGV Chef Abnicker Rainer Klemmt-Nissen, HPCs Freunde Koopmann+Fehmarn Belt Blöcker sowie Bundesbank Risiko-Controller Reckers haben jeden Grund Nonnenmacher zu behalten. Einen neuen Vorstand der nicht bei der einen oder anderen verbrannten Landesbank arbeitet findet man so schnell nicht – und jeder Normalobanker würde wohl die politisch gesteuerten Aufsichträte sowie die Hinterzimmergeschäfte der Hansestadt nach einem Tag „Interna“ der Staatsanwaltschaft überreichen! Das Beben wäre bis ins Finanzministerium und Kanzleramt spürbar….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.