Heuschrecken-Vorwurf wird zum Bumerang

„Hamburg lässt sich von Hochtief nicht erpressen“, sagt GAL-Fraktionschef Kerstan zu den Vorwürfen, die Hochtief hinsichtlich der Elbphilharmonie erhebt und bezeichnet das Unternehmen als „bösartige Heuschrecke“. Peter Tschentscher (SPD) hingegen kritisiert neben dem Bauunternehmen auch die Informationspolitik des Senats.

Zu den Vorwürfen des Baukonzerns Hochtief gegen die Stadt Hamburg sagte Jens Kerstan, Vorsitzender der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Ich bewerte den Brief und die Vorwürfe von Hochtief als einen durchsichtigen Versuch, jetzt der Stadt den schwarzen Peter zuzuschieben. Es fehlen jegliche detaillierte Begründungen dafür, dass der Bau später fertig werden und möglicherweise noch teurer werden soll. Nicht belegte Behauptungen in einem Brief reichen dafür nicht.

Das Unternehmen ist in der Branche dafür bekannt, dass es mit allen Tricks arbeitet, um aus Projekten maximalen Profit auf Kosten der Auftraggeber herauszuschinden. Bauverzögerungen beispielsweise hat das Unternehmen bereits häufig als Druckmittel eingesetzt. Hochtief ist für mich eine bösartige Heuschrecke, und ich sehe keinen Anhaltspunkt, diesem Baukonzern auch nur eine Silbe zu glauben.

Wir werden jetzt alle Angaben sehr genau prüfen und auf jeden geforderten Cent schauen. Hamburg wird sich von Hochtief nicht erpressen lassen.“

Im Streit um die Probleme bei der Realisierung der Elbphilharmonie hat SPD-Finanzexperte Peter Tschentscher Kritik an der Informationspolitik des Senats geübt. „Wir erleben ein millionenschweres Pokerspiel des Baukonzerns Hochtief – aber auch der Senat hat versucht, die Abgeordneten in die Irre zu führen“, sagte Tschentscher am Montag. Die Kritik der GAL am Verhalten von Hochtief bringe jetzt den Senat in Argumentationsschwierigkeiten. Denn dem jetzt als „bösartige Heuschrecke“ bezeichneten Konzern habe Schwarz-Grün im vergangenen Jahr noch 30 Millionen Euro Einigungssumme ausgezahlt, ohne dass ein Anspruch darauf vorgelegen hätte.

Tschentscher bezog sich bei seiner Kritik an der Informationspolitik des Senats auf Berichte über einen Brief, in dem Hochtief die Stadt vor einer Bauzeitverzögerung von bis zu einem Jahr warnt und Gründe für die mögliche Verzögerung nennt. Der Senat habe versucht, das brisante Schreiben unter den Teppich zu kehren. „Die Probleme beim Bau der Elbphilharmonie sind groß genug. Der Senat sollte die Situation nicht durch eine irreführende Informationspolitik weiter verschlimmern“, sagte Tschentscher.

„Die städtische Gesellschaft ReGe hat die Baustelle offensichtlich nicht im Griff und scheint mit den eskalierenden Problemen überfordert zu sein“, sagte der SPD-Finanzexperte. Der Senat versuche, von eigenen Problemen im Baumanagement abzulenken, statt die Rechtspositionen der Stadt professionell zu vertreten. Tschentscher hat dazu eine Schriftliche Anfrage an den Senat eingereicht (siehe Anlage).

Die aktuelle Entwicklung im Projekt Elbphilharmonie belege, dass es ein schwerer Fehler war, dem Generalunternehmer Hochtief ungeprüft Mehrkosten in Millionenhöhe auszuzahlen. Dem von GAL-Fraktionschef Jens Kerstan jetzt als „bösartige Heuschrecke“ bezeichneten Konzern habe Schwarz-Grün im vergangenen Jahr noch 30 Millionen Euro Einigungssumme ausgezahlt, ohne dass ein Anspruch darauf vorgelegen hätte. Dieses Geld wurde „aus dem Fenster geworfen. Denn es wurde keine Einigung erreicht, sondern nur der Baukonzern ermuntert, das Pokerspiel um Millionen-Mehrkosten fortzusetzen“, sagte Tschentscher. „Sicher ist bis heute nur eines: es geht in diesem Pokerspiel nicht um das Geld der Spieler, sondern um das Geld der Steuerzahler“

Hintergrund:

Die SPD-Fraktion hatte im März 2009 eindringlich davor gewarnt, den so genannten Nachtrag 4 zu unterschreiben, mit dem sich die Stadt verpflichtet, 209 Millionen Euro Mehrkosten zu übernehmen. Stattdessen sollte ein Schiedsgutachterverfahren eingeleitet werden, damit die Stadt nur Mehrkosten bezahlt, wenn sie dazu nach Auffassung eines unabhängigen Gutachters verpflichtet ist.

Im Antrag der SPD Fraktion vom 3. März 2009 (Drucksache 19/2480 „Mehrkosten der Realisierung der Elbphilharmonie – Schiedsgutachterverfahren statt nachteiliges Verhandlungsergebnis“ heißt es wörtlich:

„Mit Nachtrag 4 wird keine Generalquittung für die Zukunft ausgestellt, die weitere Nachforderungen und Mehrkosten mit hinreichender Sicherheit ausschließt. Stattdessen besteht die Gefahr, dass die Anerkennung von Ansprüchen des Generalunternehmers die Rechtsposition der Stadt bei künftigen Baukonflikten schwächt und das finanzielle Risiko für die Stadt weiter vergrößert. Ein Abschluss von Nachtrag 4 würde in dem bestehenden Baukonflikt insgesamt einen erheblichen und nicht zu akzeptierenden finanziellen Nachteil für die Stadt zur Folge haben. Im Interesse der Steuerzahler darf die Stadt nur Mehrkosten übernehmen, die nach verständiger Prüfung eines unabhängigen Gutachters begründet sind und sich aus den Vereinbarungen in den Ausgangsverträgen ergeben. Aus diesem Grund muss ein Schiedsgutachterverfahren durchgeführt werden, wie es im Leistungsvertrag mit dem Generalunternehmer vertraglich festgelegt wurde.“

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