Hartz IV: SPD sieht sich bestätigt

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen bei der Grundsicherung und der Sozialhilfe hat – so Elke Badde, Fachsprecherin für Arbeitsmarktpolitik der SPD-Bürgerschaftsfraktion – weitreichende Folgen für die Berechnung im Statistikmodell, besonders aber für die Forderung einer Eigenberechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche.

„Das Bundesverfassungsgericht verdeutlicht in seiner Kritik der Berechnungsmethode, dass Kinder nicht als kleine Erwachsene behandelt werden können. Ihr Bedarf, insbesondere auch für Bildungsausgaben, muss getrennt von dem der Erwachsenen berechnet und am Maßstab eines menschenwürdigen kindlichen Bedarfes gemessen werden. So sind bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche ganz andere Maßstäbe anzulegen, wenn es darum geht, ihnen die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, aber auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu gewährleisten“, führte Badde aus.

„Gerade angesichts wachsender Kinderarmut, auch in Metropolen wie Hamburg, dürfen wir nicht zulassen, dass Kinder und Jugendliche, weil sie von wichtigen Bildungsleistungen ausgeschlossen werden, in einen Kreislauf von Armut und Chancenungleichheit geraten“ sagte Badde weiter aus. „Betont aber werden muss, dass der beste Schutz vor Kinderarmut die Existenz sichernde Erwerbsarbeit der Eltern darstellt, die jenseits prekärer Arbeitsverhältnisse erbracht wird. Nicht Geldleistungen allein können Kinder aus der Armut befreien. Hinzukommen müssen bedarfsgerechte und kostenfreie Bildungs- und Betreuungsangebote. Dies ist neben der Forderung nach eigenen Regelsätzen schon lange Programm der SPD.“

„Die weiteren Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze betrafen die Zielgenauigkeit des Statistikmodells sowie die Berechnungsmethode zur Bestimmung des Existenzminimums. Diese wurde zwar nicht als evident unzureichend angesehen. Doch wurde gefordert, dass eine ausreichende empirische Grundlage für die einzelnen Berechnungsannahmen geschaffen werde. Die SPD hat hierzu schon lange bemängelt, dass die Bedarfsüberprüfung in einem Fünf-Jahres-Turnus nicht ausreichend ist, um auf veränderte Konsum- und Preisstrukturen zu reagieren,“ führte Badde abschließend aus.

3 Gedanken zu „Hartz IV: SPD sieht sich bestätigt“

  1. „Die SPD hat hierzu schon lange bemängelt…“ – erstaunlich!

    Die Hartz IV-Gesetze wurden unter rot-grün eingeführt und unter rot-schwarz nicht substanziell geändert.

    Die SPD hätte ausreichend Zeit gehabt, diese Mängel zu beseitigen. Es ist ja gut, dass man aus seinen Fehlern lernt, aber man sollte jetzt nicht so tun, als hätte man damit nichts zu schaffen gehabt.

  2. Irgendwie ist die Welt verkehrt. Die Hartz4-Gesetze sind unter einer SPD-Regierung mit einem Kanzler Schröder verabschiedet worden. Aber Sozialdemokraten scheinen sehr schnell zu vergessen….

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