Hamburgs DGB-Chefin fordert: „Wir brauchen eine Qualifizierungsoffensive“

Das Risiko in Hamburg arbeitslos zu werden hängt an der Bildung. Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2016 hervor. Besonders betroffen sind An- und Ungelernte. Sie haben ein fast fünfmal Mal höheres Risiko, als Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und sogar ein sechsmal höheres als Akademiker/-innen.

Bei Menschen mit abgeschlossener betrieblicher oder schulischer Berufsausbildung betrug die Arbeitslosenquote 4,5 Prozent und für Akademiker sogar nur 3,5 Prozent, während sie bei Personen ohne Berufsabschluss bei 20,8 Prozent lag.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „Wir brauchen eine regionale Qualifizierungsoffensive. Bei der guten konjunkturellen Lage ist in der Arbeitslosenversicherung genügend Geld vorhanden, um die verfügbaren Instrumente für berufliche Bildung und abschlussbezogene Weiterbildung zu nutzen. Jetzt kommt es darauf an, zu handeln und möglichst viel in die Nachqualifizierung von Geringqualifizierten zu investieren.“

Für geringqualifizierte oder ältere Beschäftigte steht das Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Unternehmen, die Arbeitnehmer/-innen werden Weiterbildungskosten erstattet. Mit WeGebAU werden aber auch Qualifizierungen von Beschäftigten kleinerer und mittlerer Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten unterstützt.

„Bei Hartz-IV-Bezug sind jedoch die Jobcenter gefragt. Hier muss deutlich mehr in abschlussbezogene Weiterbildungen investiert werden. Es kann nicht angehen, dass Mittel, die eigentlich für die Förderung (Langzeit-)Erwerbsloser und hilfebedürftiger Beschäftigter gedacht waren, in die Verwaltungen der Jobcenter fließen“, so Karger.

Der DGB macht sich dafür stark, die vorhandenen Instrumente für abschlussbezogene Weiterbildung sowohl im Jobcenter als auch in der Agentur verstärkt zu nutzen und so Aufstiegsprozesse am Arbeitsmarkt zu fördern.

Weitere Forderungen des DGB, um die Rahmenbedingungen für Weiterbildung zu verbessern:

– Beschäftigte und Erwerbslose brauchen einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Weiterbildung.

– Wenn eine Weiterbildung für die stabile berufliche Integration notwendig ist, muss sie gewährt werden.

– Erwerbsloslosen wird die Teilnahme an Weiterbildung nicht mehr auf den Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld angerechnet. Bisher wird für zwei Tage Weiterbildung ein Tag Arbeitslosengeldbezug angerechnet.

– Im Gegenteil: Um die Menschen während der Weiterbildung besser abzusichern und die Motivation zu erhöhen, erhalten die Teilnehmer einen Zuschlag bei Weiterbildung in Höhe von zehn Prozent des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 100 Euro pro Monat.

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