Hamburgs Alleingang auf der Elbe

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat empört auf die Kündigung des so genannten Elbe-Abkommens durch Hamburg reagiert. Nach Informationen der SPD-Fraktion hat die Hamburger Innenbehörde vor dem Hintergrund der beabsichtigten Schließung des Wasserschutzpolizeireviers in Cuxhaven zum Jahresende das im Jahr 1974 geschlossene Drei-Länder-Abkommen (siehe unten) gekündigt, das die Arbeit der Hamburger Wasserschutzpolizei auf der Elbe regelt.

„Einmal mehr erweist sich Hamburg unter diesem Senat als nicht verlässlicher Partner seiner Nachbarländer – und das in einem so wichtigen Thema wie der Sicherheit auf der Elbe. Bei dieser umstrittenen Sparmaßnahme agiert Innensenator Ahlhaus wie die Axt im Walde. Als angehender Vorsitzender der Innenministerkonferenz in dieser Weise den Nachbarn den Stuhl vor die Tür zu stellen, ist politisch alles andere als klug“, kritisierte SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Gerade bei den Themen Elbe und Hafen sei Hamburg auf das Entgegenkommen der Nachbarländer angewiesen. Die Kündigung könne deshalb ein Bumerang werden, so Dressel, der eine Kleine Anfrage zu den Hintergründen der Kündigung eingereicht hat.

Die beabsichtige – mit den Nachbarn entgegen dem Elbe-Abkommen nicht abgesprochene – Schließung der Wasserschutzpolizei in Cuxhaven sei politisch wie auch fachlich fraglich, sagte Dressel. So sei völlig unklar, wie die Bestreifung der Elbe von Hamburg aus künftig funktionieren soll. „Die Boote und Wasserschützer sind stundenlang unterwegs, ehe sie im Einsatzgebiet sind. Vom stärkeren Verschleiß der Boote und größeren Verbrauch an Sprit ganz zu schweigen.“ Der Sparmaßnahme liege eine Milchmädchenrechnung zugrunde – da die Nachbarn nach Artikel 4 des Elbe-Vertrages einen Großteil der aktuellen Kosten übernehmen. „Offensichtlich hat sich der Innensenator gedacht, es werde niemand merken, wenn er eine weitere Dienststelle dicht macht. Mit dieser Annahme ist er schon jetzt auf Grund gelaufen“, so Dressel.

Elbe-Abkommen (Auszug)

Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe

Das Land Niedersachsen,
das Land Schleswig-Holstein
und
die Freie und Hansestadt Hamburg
schließen im Interesse einer einheitlichen Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Elbe folgendes Abkommen:

Artikel 1

(1) Die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein übertragen die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben in dem nachfolgend bezeichneten Vertragsgebiet auf die Freie und Hansestadt Hamburg: ….

Artikel 2

Bei der Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben durch Beamte der hamburgischen Wasserschutzpolizei ist das Recht anzuwenden, das in dem Gebiet gilt, in dem sie tätig werden.

Artikel 3
Die Vertragspartner unterrichten sich über wichtige Angelegenheiten und besondere Vorkommnisse, die die Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben im Vertragsgebiet betreffen.

Artikel 4

(1) Die Kosten für die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben im Vertragsgebiet tragen die Freie und Hansestadt Hamburg und die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Verhältnis 2:2:1.

(2) 1 Die Kosten werden von der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils für ein Haushaltsjahr verauslagt. 2 Die Anteile der anderen Länder werden
nach Übersendung eines Rechnungsnachweises zum 15. Dezember eines jeden Jahres fällig.

Artikel 5

(1) 1 Der Vertrag bedarf der Ratifikation. 2 Die Ratifikationsurkunden sind bei dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zu hinterlegen. 3 Der Vertrag tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt worden ist, frühestens am 1. Januar 1974.

(2) 1 Der Vertrag wird für die Dauer von 10 Jahren geschlossen. 2 Er ist danach unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündbar. 3 Die Kündigung durch ein Land bringt das Vertragsverhältnis insgesamt zum Erlöschen.

Hannover, den 7. 2. 1974
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Minister des Innern
gez. Richard Lehners

Kiel, den 14. Februar 1974
Für das Land Schleswig-Holstein
Für den Ministerpräsidenten
Der Innenminister
gez. Titzck

Hamburg, den 30. 1. 1974
Die Freie und Hansestadt Hamburg
für den Senat
gez. Hans-Ulrich Klose

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