Hamburger Initiative für Flüchtlingsunterkünfte im Bundesrat erfolgreich

SPD-Fraktionschef Andreas Dressel hat die jüngsten Entscheidungen im Bundesrat im Bereich Asylrecht und Flüchtlinge als „klug und weitsichtig“ begrüßt.

„Der einstimmige Bundesratsbeschluss zur erleichterten Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften war bitter nötig – unsere Hamburger Initiative muss jetzt schnell Gesetz werden, damit sie Wirkung entfalten kann. Die Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme sind ein starkes integrationspolitisches Signal – die Flüchtlinge haben viel schneller die Chance, hier in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das gilt übrigens auch für die Mitglieder der Lampedusa-Flüchtlinge, die stets fordern, hier arbeiten zu wollen. Dies wäre auf Basis der heutigen Bundesratsentscheidung auch bereits nach drei Monaten möglich – Voraussetzung ist jedoch immer, dass sie einen Antrag auf humanitären Aufenthalt stellen und sich in das vom Gesetz vorgesehene Verfahren begeben.“ Dressel hat die Ergebnisse des Bundesrates und die sich daraus ergebenden Perspektiven für Hamburger Flüchtlinge übrigens auch dem Sprecher der Lampedusa-Gruppe nach ihrer Besetzung des Foyers im Kurt-Schumacher-Haus heute persönlich erläutert.

Dressel weiter: „Die Entscheidung zu den sicheren Herkunftsländern wird uns helfen, die aktuellen Zuströme besser steuern zu können. Es ist gut, dass die SPD- und CDU-regierten Länder und der Bund hier einen Kompromiss mit dem grün-rot regierten Baden-Württemberg hinbekommen haben. Ministerpräsident Kretschmann hat richtig und mutig entschieden, da er die aktuelle Lage in seinem Land und seinen Kommunen realistisch einschätzt.“

Heute hat der Bundesrat auf Initiative Hamburgs den Gesetzentwurf zur Änderung baurechtlicher Vorschriften einstimmig beschlossen. Die ebenfalls vom Bundesrat mehrheitlich verabschiedete Asylrechtsreform sieht unter anderem vor, Serbien, Mazedonien und Bosnien Herzegowina künftig als sichere Herkunftsländer zu definieren. Außerdem wird die Wartezeit auf eine Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge und Geduldete auf drei Monate verkürzt und die sogenannte Residenzpflicht abgeschwächt, so können sich Asylbewerber künftig nach drei Monaten Aufenthalt frei im Bundesgebiet bewegen.

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