Hamburg will Trendwende bei Organspenden

Neues Landesgesetz macht Krankenhäusern klare Vorgaben zu Transplantationsbeauftragten und Berichten an die Gesundheitsbehörde

Die aktuellen Spenderzahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) belegen die schwierige Situation in der Bundesrepublik: 2017 gab es bundesweit 797 Organspender, 60 weniger als im Jahr zuvor. Von dieser negativen Entwicklung ist auch Hamburg betroffen. Während im Jahr 2016 noch eine Steigerung von zuvor 27 auf 40 postmortale Organspender verzeichnet wurde, standen im vergangenen Jahr in der Hansestadt lediglich die Organe von 24 Verstorbenen zur Transplantation zur Verfügung. Nach Einschätzung der DSO versterben in den Kliniken Hamburgs aber jährlich ca. 2000 Personen, die für eine Organspende in Betracht kämen. Ein Hamburgisches Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes soll nun eine Trendwende einleiten. Die Steigerung der realisierten Organspenden soll maßgeblich durch intensivere Aktivitäten in den Krankenhäusern erreicht werden.

„Täglich sterben in Deutschland Menschen, weil sie vergebens auf ein Spenderorgan gewartet haben. Es ist höchste Zeit, alle Kräfte zu mobilisieren, um diesen Negativtrend umzukehren und kontinuierlich und dauerhaft mehr Organspenden zu realisieren. Der Schlüssel dazu liegt – neben der Frage der Spenderausweise – auch in den Krankenhäusern“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Von den neuen Vorgaben in unserem Landesgesetz zur Berufung und Freistellung von Transplantationsbeauftragten sowie der Berichtspflicht der Krankenhäuser erwarte ich starke positive Effekte.“

Die 22 Hamburger Krankenhäuser, die Organentnahmen durchführen, müssen demnach mindestens einen Transplantationsbeauftragten benennen. In größeren Häusern müssen mindestens zwei Transplantationsbeauftragte eingesetzt werden.

Die Krankenhäuser sind zukünftig verpflichtet, die Transplantationsbeauftragten nach einen festen Schlüssel (0,1 Stellenanteile pro 10 Intensivbetten, das heißt eine Stelle pro 100 Betten) von allen weiteren Aufgaben freizustellen. Eine vergleichbare Bestimmung existiert seit Anfang 2017 bislang nur im Bayerischen Ausführungsgesetz. Bayern ist das Bundesland, das im zurückliegenden Jahr entgegen dem Bundestrend die deutlichste Steigerung der Organspende erzielt hat.

Für die fachliche Qualifikation der Transplantationsbeauftragten wird gezielt ein hohes Niveau festgelegt. Hierzu zählt eine Facharztqualifikation und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Intensivmedizin oder die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nur in der praktischen (intensivmedizinischen) Tätigkeit sehr erfahrene Personen zum Transplantationsbeauftragten bestellt werden dürfen. Dies können unter bestimmten Voraussetzungen auch Pflegekräfte sein. Insgesamt sollen das hohe Qualifikationsniveau und der erweiterte Handlungsrahmen dazu beitragen, die Funktion der Transplantationsbeauftragten zu stärken und ihrem Wirken im Klinikalltag gegenüber anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis hin zur Klinikleitung die erforderliche Bedeutung zu verleihen.

„Etwa 30 Prozent der Bevölkerung haben einen Organspendeausweis. Aber nur zwischen ein und zwei Prozent der möglichen Organspenden sind in den letzten Jahren in Hamburgs Krankenhäusern realisiert worden. Das zeigt, dass wir hier das größte Potential zur Steigerung der Organspende haben“, so Senatorin Prüfer-Storcks.

Deshalb soll die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) durch die Einführung einer Berichtspflicht der Krankenhäuser zukünftig beurteilen können, ob in den einzelnen Entnahmekrankenhäusern die Potentiale für mögliche Organspenden umfassend erkannt und genutzt werden. Die entsprechenden Angaben der Kliniken werden von der Gesundheitsbehörde veröffentlicht, so dass eine neue Transparenz geschaffen wird.

Der Entwurf des Ausführungsgesetzes, der nun in die Bürgerschaft eingebracht wird, verleiht zudem der staatlichen Aufsicht im Bereich des Transplantationswesens mehr Gewicht. Vertreterinnen oder Vertreter der Gesundheitsbehörde oder beauftragte Sachverständige können an den Transplantationskonferenzen der Transplantationszentren teilnehmen. In diesem Gremium werden für die Patientinnen und Patienten höchst bedeutsame Entscheidungen, wie zum Beispiel die Aufnahme auf die Warteliste bei der Vermittlungsstelle (Eurotransplant), getroffen. Diese Aufsichtsbestimmung ist bundesweit bislang ohne Vorbild.

Senatorin Prüfer-Storcks: „Ich bin zuversichtlich, dass die in Hamburg vorhandenen Potentiale für die Organspende bei einem erfolgreichen Ineinandergreifen unserer Regelungen viel besser ausgeschöpft werden können. Darüber hinaus werden wir nicht nachlassen, für die Organspendeausweise zu werben. Der dokumentierte Willen eines Menschen gibt Angehörigen sowie Ärztinnen und Ärzten mehr Sicherheit bei ihrem Handeln.“

Nach Umfragen stehen über 80 Prozent der Deutschen einer Organspende positiv gegenüber. Aber nur rund 30 Prozent haben dies in einem Organspendeausweis dokumentiert. Die Gesundheitsbehörde wirbt bereits seit 2010 mit verschiedenen Kampagnen für mehr Organspendeausweise. 2016 wurde die Kampagne unter dem Motto „Werd‘ auch Du zum Superhelden“ neu aufgelegt und stadtweit beworben. 2017 wurde die Plakatierung im Umfeld des „Internationalen Tags der Organspende“ wiederholt.

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