Hamburg bleibt Schlusslicht bei U-Untersuchungen

Und noch immer kriegt Hamburgs Sozialsenator eine bessere Teilnahme an den sogenannten U-Untersuchungen nicht geregelt. Versprochen hatte er, dass nun wenigstens im Rahmen eines Modellversuchs säumige Eltern im Mai 2010 mit ihren Kindern zur Untersuchung eingeladen werden sollten – allerdings nur für zwei der zehn U-Untersuchungen. Leider wieder nicht geschafft: Jetzt verspricht Wersich, dies solle „spätestens im vierten Quartal“ geschehen. Nur noch peinlich…

Hamburg ist mit seinem beschränkten Modellversuch weiterhin ein „Schlusslicht“ in Deutschland, ergab eine Anfrage der SPD-Familienexpertin Carola Veit (SPD): „Fast überall sind die Untersuchungen verbindlich, bei uns soll es nur einen ‚Modellversuch‘ geben, und auch nur für zwei Untersuchungen. Und der wird nun erneut verschoben! Ich laste dieses Versagen auch Senator Wersich persönlich an. Er hat schon als Staatsrat dieses Thema nicht verfolgt hat und setzt sich jetzt auch nicht dafür ein.“

U-Untersuchungen gelten – neben reiner Gesundheitsvorsorge und Früherkennung – als wirksames Mittel, um Vernachlässigung und Misshandlungen bei Kindern früher zu erkennen. Sind sie verbindlich, so muss das Kind einem Kinderarzt vorgeführt werden. Tun die Eltern dies nicht, folgt eine amtliche Aufforderung, dann ein Besucht des Jugendamts.

Auch weiterhin werden die U-Termine von verschiedenen Elterngruppen unterschiedlich wahrgenommen. Die „Quoten-Schere“ deutsch/nicht-deutsch geht laut Senatsantwort auf die Kleine Anfrage immer weiter auseinander, und die „schwachen“ Stadtteile hinken weiter hinterher. Veit: „Während zum Beispiel 96% der deutschen Eltern mit ihren Kindern zur U 4 gehen, sind es bei den nichtdeutschen nur 77%!“

Neben der erneuten Verspätung kritisiert Veit den geringen Umfang der geplanten Verbindlichkeit: „In Bayern und Baden-Württemberg gibt es sogar eine Verpflichtung zur Teilnahme. Von allen anderen Ländern, die ein Erinnerungs- und Meldewesen haben, kennt kein Land eine Beschränkung der Einladungen auf zwei U-Untersuchungen, wie es Senator Wersich in seinem Modellversuch vorsieht – Minimum sind fünf U-Untersuchungen.“

Diese fünf U’s gibt es in Sachsen, NRW und Brandenburg, alle neun U’s werden von Niedersachsen und dem Saarland begleitet, Mecklenburg-Vorpommern verlangt die U2 bis U9. Veit: „Hamburg ist hier wirklich tragisches Schlusslicht!“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.