„Halten Sie Ihre Leute, entlassen Sie nicht!“

Coronakrise: Handwerkskammer und DGB appellieren gemeinsam an Betriebe, Kurzarbeitergeld und weitere Unterstützungen in Anspruch zu nehmen, um Arbeitsplätze zu sichern und die Zukunftsfähigkeit des Handwerks zu erhalten.

Auftragseinbrüche werden in vielen Handwerksbetrieben zu finanziellen Engpässen und wirtschaftlichen Schieflagen führen. Die Handwerkskammer Hamburg und der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg rufen Arbeitgeber und Betriebsräte dazu auf, angebotene Instrumente und Mittel, die Beschäftigung sichern helfen, auszunutzen.

Der Arbeitnehmer-Vizepräsident der Handwerkskammer Hamburg, Karl-Heinz Westphal, richtet sich an alle Inhaber von Handwerksbetrieben: „Sichern Sie die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zahlen Sie die Löhne weiter. Ermöglichen Sie, dass zuvor geleistete Mehrarbeit abgeschmolzen werden kann. Nehmen Sie die neuen gesetzlichen Regelungen zum vereinfachten Bezug von Kurzarbeitergeld in Anspruch und vermeiden Sie so vorzeitige Entlassungen.“

Die Handwerkskammer gibt den von der Coronakrise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohten Hamburger Handwerkerinnen und Handwerkern eine Stimme: „Die mittelständischen Handwerksbetriebe sind eine wichtige Stütze der hamburgischen Wirtschaft. Sie tragen erheblich zur Beschäftigungssicherung, zur Versorgungssicherheit und zur Ausbildung von Nachwuchskräften bei“, ruft der Präsident der Hamburger Handwerkskammer, Hjalmar Stemmann, in Erinnerung. In der derzeitigen – in dieser Form noch nie dagewesenen – Ausnahmesituation müssten jetzt vor allem die Banken unbürokratisch helfen und die Absicherung der Bürgschaftsgemeinschaft schnell an das Handwerk weitergeben, so Stemmann.

Die Vorsitzende des DGB, Katja Karger, pflichtet bei: „In diesen schwierigen Zeiten für unsere Gesellschaft und vor allem für die Betriebe und deren Beschäftigten ist es wichtig, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Damit die Wirtschaft nach der Coronakrise wieder anläuft, werden jetzt die Weichen gestellt. Aus diesem Grund sollten betroffene Betriebe das Instrument des Kurzarbeitergeldes und weitere Unterstützungsmaßnahmen nutzen. Für Betriebe entstehen mit der rückwirkenden Gesetzesanpassung zum 1. März 2020 keinerlei Risiken; die Regelung bietet jedoch die Möglichkeit, Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und Beschäftigung zu sichern. Mit Menschlichkeit und sozialer Verantwortung füreinander meistern wir gemeinsam diese historische Krise.“

Coronakrise: Informationen für Handwerksbetriebe

Corona-Hotline der Handwerkskammer Hamburg: 040 35905 302

Informationen für Beschäftigte vom DGB zu Kurzarbeit, Homeoffice, etc.

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