Härtefall-Regel engstirnig ausgelegt

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Grundsicherung und Sozialhilfe hat die SPD-Arbeitsmarktexpertin Elke Badde die Reaktion des Bundesarbeitsministeriums bedauert. Dieses hat eine „vorläufige Teilregelung“ verabschiedet, nach der chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer sowie geschiedene Eltern Sonderbedarfe geltend machen können. „Ich habe große Zweifel, dass mit diesem Katalog der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig umgesetzt wird“, sagte Badde.

Einerseits finde – so Badde – eine „engherzige Auslegung“ statt, und nur wenige Härtefälle würden anerkannt. „Andererseits betreffen die zuerkannten Fälle gerade Tatbestände, denen medizinische Indikationen zugrunde liegen. Ich frage mich, ob dafür nicht andere Träger in Betracht kommen – etwa bei den Sonderbedarfen für Neurodermitis-Kranke oder der Zubilligung einer Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer.“

Bevor diese Regelungen in Gesetzesform gegossen werden, seien gründliche Beratungen erforderlich. „Es stellt sich auch die Frage, ob von der Zubilligung von Sonderbedarfen auch solche Menschen profitieren können, die arbeiten und so viel Geld verdienen, das sie zwar die Regelsätze des SGB II erreichen, aber nicht genug, um ihre Sonderbedarfe zu decken. Diese Menschen dürften nicht von der Leistung ausgeschlossen werden“, sagte Badde. Darüber hinaus solle diskutiert werden, ob es – falls nötig – nicht auch Sonderzahlungen für einmalige Bedarfe geben solle – zum Beispiel zugunsten von Kindern. Diese Ausgaben sollten aus dem Regelsatz herausgerechnet werden, forderte Badde.

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