„Hände weg vom Isebek!“ kann stattfinden

Der Bürgerentscheid „Hände weg vom Isebek!“ kann stattfinden, das Oberverwaltungsgericht weist das Bezirksamt Eimsbüttel in die Schranken. Der Versuch, den Entscheid zu unterlaufen, ist gescheitert.

In seiner Eilentscheidung bestätigte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Isebek!“ in seiner ursprünglichen Form und untersagte gleichzeitig dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung Eimsbüttel alle Maßnahmen, die einer Durchführung des Bürgerentscheids zuwiderlaufen.

Das mit 13.000 Unterschriften bisher wohl erfolgreichste Bürgerbegehren im Bezirk Eims¬büttel startet nun in seine zweite Phase: den Bürgerentscheid. Die Versuche des Bezirks, das Bürgerbegehren durch einen vorgetäuschten Zulässigkeits¬bescheid, der alle wichtigen Forderungen des Bürgerbegehrens in unverbindliche Empfehlungen umformulierte, zu verfälschen und anschließend durch eine vorge¬täuschte Übernahme durch die Bezirksversammlung („Scheinüber¬nahme“) zu been¬den, sind also misslungen.

Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Hamburg dem Bezirksamt Eimsbüttel am 1. April 2009 „im Wege der einstweiligen Anordnung (13 E 787/09) untersagt, eine dem Bürgerbegehren ‚Hände weg vom Isebek!‘ entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane zu treffen“; und es hatte den Zulässigkeitsbescheid des Bezirksamtes vom 23. Januar 2009 als „in jedem Fall rechtswidrig“ zurückgewiesen.

Nun fand auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am 10. Juni 2009 (2 Bs 71/09) deutliche Worte und bestätigte, „dass die Organe des Bezirks Eimsbüttel Maßnah¬men zu unterlassen haben, die einer Durchführung eines Bürgerentscheids zuwi¬derlaufen“. Es stellte fest, dass „ohne weiteres von der Zulässigkeit des Bürger¬be¬gehrens auszugehen“ sei und dass das Bezirksamt „über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erneut zu entscheiden habe, damit spätestens nach vier Monaten über dessen Gegenstand ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann, sofern nicht die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer Form zustimmt, die von den Antragstellern gebilligt wird.“

Mit Erleichterung haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Isebek!“ zur Kenntnis genommen, dass auch der Generalangriff des Bezirksamtes Eimsbüttel auf die direkte Demokratie in den Bezirken gescheitert ist, und dass die Hohen Richter den Argumenten der Bezirksjuristen, wonach die Rechtswirkung von Bürgerbegehren in Bezug auf die Bauleitplanung ausgeschlossen werden sollte, nicht gefolgt sind.

Nun werden die Eimsbütteler Bürger selbst entscheiden können, ob die Naturoase im Eimsbütteler Kerngebiet den Bürgern erhalten bleibt oder der grünverbrauchen¬den Bau- und Verdichtungspolitik des Bezirks zum Opfer fällt.

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