Gute Pflege in Hamburg

Grundlegende Verbesserungen bei der Überprüfung von Pflegeeinrichtungen: Mit einem Gesetzentwurf, den Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks heute vorgelegt hat, soll das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) grundlegend überarbeitet werden. Außerdem soll die Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) reorganisiert und mit zusätzlichen elf Stellen spürbar gestärkt werden.

Die Gesetzesänderung war nach einer von der Bürgerschaft gewünschten Evaluation erforderlich geworden. Das HmbWBG regelt zusammen mit den dazu gehörigen Verordnungen die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb, die Kontrolle, die Barrierefreiheit, die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner und den Fachkräfteeinsatz für die rund 1.000 Einrichtungen und Dienste in Hamburg, die Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung im täglichen Leben versorgen.

Dazu Gerhard Lein, seniorenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Der heute vorgelegte Gesetzentwurf und die Neustrukturierung der Wohn-Pflege Aufsicht ist ein großer Wurf und die Einlösung eines weiteren Versprechens aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag. Die sorgfältige Evaluation des Gesetzes und eine intensive Abstimmung unter anderem mit dem Landesseniorenbeirat zahlt sich jetzt aus. Ich begrüße es ausdrücklich, dass künftig die Prüfergebnisse der Wohn-Pflege-Aufsichten öffentlich gemacht werden. Das dient der Transparenz und der Orientierung derjenigen, die eine Einrichtung für ihre Angehörigen oder Freude suchen. Das neue System der Kontrollen in Kooperation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen erhält die Wohn-Pflege-Aufsichten vor Ort in den Bezirken, die wichtige Ansprechpartner sind und arbeitet außerdem effizienter durch das Vermeiden von Doppelprüfungen. Die deutliche personelle Aufstockung wird ein Übriges tun, um zu gewährleisten, dass die hohen Ansprüche des HmbWBG im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner auch eingehalten werden.“

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