Grundstücksverkauf nach Gutsherrenart?

Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert Mitwirkung bei der künftigen Nutzung der ehemaligen Jugendeinrichtung An der Alsterschleife in Lemsahl-Mellingstedt. Statt mit den Kommunalvertretern zu kommunizieren, bot die Finanzbehörde das Grundstück jetzt per Immobilienanzeige an.

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich am 2. April erneut mit einem Fall unzureichender Einbindung der kommunalen Gremien in selbstherrliche Entscheidungen der Fachbehörden befasst. Im Abendblatt vom 28. März war eine Immobilienanzeige zu lesen, in der das bebaute Grundstück An der Alsterschleife 16-20 für eine künftige Nutzung angeboten wurde. Dies wenige Tage bevor der Stadtplanungsausschuss Wandsbek in nichtöffentlicher Sitzung erstmalig die Gelegenheit haben sollte, sich mit den Inhalten des Immobilienangebots der Finanzbehörde für die seit einiger Zeit leerstehende ehemalige Jugendeinrichtung zu befassen.

Wenn es nach den Vorstellungen der Finanzbehörde geht, steht es einem künftigen Erwerber nämlich frei, sich in einer Bandbreite von Weiternutzung der Bestandsgebäude bis hin zu einer kräftigen Neubebauung im Geschosswohnungsbau zu entscheiden.

„Stadtplanung im Bezirk und kommunale Mitwirkung bei einem Grundstücksgeschäft dieser Bedeutung spielen offenbar keine Rolle für die Verwaltung in der City. Hauptsache die Kasse klingelt“, so kommentierte Hans-Joachim Klier, der Fachsprecher für Stadtplanung, diese ungehörige Vorgehensweise der Verwaltung. „Maßgeblich dürfe nicht der Kaufpreis sein, sondern das Konzept der künftigen Nutzung. Kaufinteressenten wäre zu raten, ihre Vorstellungen zur Nutzung mit den stadtplanerischen Überlegungen der Bezirksversammlung Wandsbek in Einklang zu bringen, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Die Gebäude sind in der örtlichen Situation stadtbildprägend und besitzen durchaus Umnutzungs- und bauliche Ergänzungspotentiale“ so Hans-Joachim Klier weiter.

Auf Initiative der SPD-Fraktion hat die Bezirksversammlung Wandsbek mit förmlichen Beschluss deutlich gemacht, dass die bestehende Bebauung – wenn möglich – erhalten bleiben sollte und Konzepte potenzieller Bewerber, die auf eine Nutzung im Bereich sozialer Dienstleistungen (z.B. Seniorenbetreuung, altengerechtes Wohnen, Pflegebereich, ambulante Hilfen, Kinderbetreuung, Soziales Engagement u.ä.) abstellen, Vorrang vor einer Vergabe gegen Höchstgebot mit vollständiger Neubebauung haben.

Für den Fall, dass keine auf den Erhalt der Gebäude gerichteten Angebote eingehen und nur eine Neubebauung möglich sein sollte, kann sich die Bezirksversammlung an dieser Stelle keineswegs „Geschosswohnungsbau“ vorstellen. Im Einklang mit der Umgebung dürften aus Sicht der die Bezirksversammlung lediglich Einfamilienhauswohnformen (freistehende Einzelhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) in Frage kommen.

Dies ist für die Bezirksversammlung Wandsbek die Richtschnur in dieser Grundstücksangelegenheit und für ihre notwendige Mitwirkung bei etwaigen baulichen Veränderungen. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung ist gebeten worden, in diesem Sinne die Finanzbehörde über die Auffassung vor Ort zu unterrichten. Für Hans-Joachim Klier wäre dieser Weg vermeidbar gewesen, wenn man rechtzeitig miteinander reden würde: „Hoffentlich merkt die Finanzbehörde endlich, dass Mitwirkung der örtlichen Ebene gelebt werden muss und es nicht reicht, dies lediglich bei Feiertagsreden im Reden im Rathaus zu zelebriert.“

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